Umgang mit aufsichtsbehördlichen (Arbeitszeit-)Prüfungen

Webinar | 18.12.2024 | 14:00 - 17:00 Uhr

Die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) wird gemäß § 17 ArbZG von den nach Landesrecht zuständigen Aufsichtsbehörden überwacht. Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber die Aufsichtsbehörden mit weitreichenden Rechten ausgestattet, die man "für den Fall der Fälle" kennen sollte. Darüber hinaus sollte mit der Aufsichtsbehörde konstruktiv zusammengearbeitet werden, um die bemängelten Verstöße gegen die Bestimmungen des ArbZG zukünftig abzustellen - aber natürlich auch, um drohende Bußgelder (und damit auch finanzielle Konsequenzen) oder gar Geld- und Freiheitsstrafen zu vermeiden.

Im Webinar erfahren Sie, welche Rechte die Aufsichtsbehörde hat und welche Bußgelder und ggf. Strafen drohen. Vor allem aber erhalten Sie Tipps, wie Sie mit den Ergebnissen einer aufsichtsbehördlichen Arbeitszeit-Prüfung am besten umgehen sollten. Unser Gastreferent Oliver Füllgraf, Personalleiter des Städtischen Klinikums Braunschweig, berichtet Ihnen von den Erfahrungen mit einem aufsichtsbehördlichen Verfahren.

Kombinationsmöglichkeit - siehe Programm

Programm

Geschäftsführer; Syndikusanwälte; Personalleiter; Arbeitszeitmanager; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams

Online

Jan Kutscher
Telefon: 0178 - 803 20 44
E-Mail: jan.kutscher(at)arbeitszeitberatung.de

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Anmeldebestätigung, Rechnung sowie detaillierte Informationen zum Tagungshotel erhalten Sie zeitnah per E-Mail.
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Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 320,00 € zzgl. 19% MwSt.

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