Arbeitszeitrecht im Gesundheitswesen
Webinar | 29.04.2021
Beim Personaleinsatz in Krankenhäusern sowie in Pflege- und Betreuungseinrichtungen spielen arbeitszeitrechtliche Fragen meist eine wichtige Rolle: Welche Höchstgrenzen für die tägliche Arbeitszeit sind einzuhalten, welche Mindestpausen und Mindestruhezeiten sind zu beachten, wie weit reichen Öffnungsklauseln in den Tarifverträgen bzw. kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR), dürfen Mitarbeiter „aus dem Frei geholt“ werden u.a.m.? Und durch die aktuellen Tarif-AVR-Entwicklungen, die neuere Rechtsprechung sowie die Corona-Pandemie sind viele neue Rechtsfragen aufgetaucht – zum Beispiel:
- Darf der Arbeitgeber kurzfristig Freizeitausgleich oder gar Minusstunden anordnen?
- Muss für Ärzte aufgrund der neuen Tarif/-AVR-Bestimmungen wirklich jede im Krankenhaus verbrachte Zeit als Arbeitszeit anerkannt werden?
- Sind nach dem EuGH-Urteil zur gesetzlichen Aufzeichnungspflicht überhaupt noch Vertrauensarbeitszeitregelungen, pauschalierte Rufbereitschaften o.a. zulässig?
- Wann müssen Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte gezahlt werden?
Im Webinar erhalten Sie entsprechende Handlungshilfen für den Arbeitszeitalltag. Für Ihre arbeitszeitrechtlichen Fragen besteht ausreichend Zeit. Wir freuen uns auch, wenn Sie uns Ihre konkreten Fragestellungen schon vorab übermitteln.
Ärztliche und pflegerische Führungskräfte; Personalleiter und Betriebs-/Personalräte - gern auch gemeinsam; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams; Betriebsärzte; Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Online
Jan Kutscher
Telefon: 0178 - 803 20 44
E-Mail: jan.kutscher(at)arbeitszeitberatung.de
Die Teilnahmegebühr beträgt 590,00 € zzgl. 19,00% MwSt.
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