Arbeitszeitrecht

Überstunden im TVöD u.a.: Rechtslage nach dem BAG-Urteil vom 15. Oktober 2021

Webinar | 20.06.2023

Mit seinem „TVöD-Überstundenurteil“ vom 15. Oktober 2021 (6 AZR 253/19) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die von ihm erst wenige Jahre zuvor entwickelte Linie komplett verlassen und gänzlich neu entschieden: Um zuschlagspflichtige Überstunden handelt es sich ausschließlich bei den auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden. Dies gilt sowohl für Vollzeit- als auch Teilzeitkräfte. Ebenso ist nicht relevant, ob die Beschäftigten Schicht- und Wechselschichtarbeit leisten oder nicht.

Für die Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung in den Betrieben und Einrichtungen, die den TVöD bzw. einem dem Wortlaut und Inhalt der dortigen Überstunden-Bestimmungen entsprechenden Tarifvertrag oder AVR anwenden, ergeben sich daraus allerlei Fragen für die praktische Umsetzung. Auch bietet sich die Gelegenheit, manch eine Überstunden-Gepflogenheit kritisch zu hinterfragen und die entsprechenden Regularien weiterzuentwickeln.

Programm

Geschäftsführer; Führungskräfte; Syndikusanwälte; Personalleiter und Betriebs-/Personalräte – gern auch gemeinsam; Arbeitszeitmanager; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams

Online

Jan Kutscher
Telefon: 0178 - 803 20 44
E-Mail: jan.kutscher(at)arbeitszeitberatung.de

1. Teilnehmer
Anmeldebestätigung, Rechnung sowie detaillierte Informationen zum Tagungshotel erhalten Sie zeitnah per E-Mail.
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Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 250,00 € zzgl. 19,00% MwSt.

Stornierung

Die Rücknahme von Anmeldungen ist bis 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach erheben wir eine Stornogebühr in Höhe der Teilnahmegebühr. Selbstverständlich kann stets ein Ersatzteilnehmer gestellt werden..

Arbeitszeitrecht kompakt: Schwerbehinderung im Arbeits(zeit)recht

Webinar | 29.06.2023

Für die Einstellung, den Personaleinsatz sowie die Kündigung von Schwerbehinderten gelten besondere rechtliche Regularien. In diesem Webinar geht unsere Referentin, Denise Blankenburg, Fachanwältin für Arbeitsrecht der Kanzlei GÖHMANN Rechtsanwälte • Notare, Frankfurt am Main, auf die jeweiligen Besonderheiten ein. So erklärt sie Ihnen, was Sie bei der Einstellung von Schwerbehinderten beachten müssen, ob Sie diese Beschäftigten zum Beispiel im Schichtbetrieb einsetzen oder für Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaften einteilen dürfen und was Sie bei einer eventuellen Kündigung eines Schwerbehinderten im Auge behalten müssen.

Gern können Sie uns, wie gewohnt, Ihre speziellen Fragen hierzu im Vorfeld übermitteln oder zum Webinar „mitbringen“.

Programm

Geschäftsführer; Führungskräfte; Personalleiter und Betriebs-/Personalräte – gern auch gemeinsam; Werksärzte; Arbeitszeitmanager; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams; Schwerbehindertenvertretungen; Gleichstellungsbeauftragte

Online

Christine Woodruff
Telefon: 0163 - 803 20 24
E-Mail: christine.woodruff(at)arbeitszeitberatung.de

1. Teilnehmer
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Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 250,00 € zzgl. 19,00% MwSt.

Stornierung

Die Rücknahme von Anmeldungen ist bis 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach erheben wir eine Stornogebühr in Höhe der Teilnahmegebühr. Selbstverständlich kann stets ein Ersatzteilnehmer gestellt werden..

Arbeitszeitrecht kompakt: Aktuelles Urlaubsrecht

Webinar | 20.07.2023

Das Urlaubsrecht ist einem ständigen Wandel unterworfen. Der EuGH und ihm folgend das BAG haben zumeist im Zusammenhang mit (Langzeit-) Erkrankungen vor allem Rechtsfragen des Verfalls und der Verjährung entschieden. Bedeutsam sind in diesem Zusammenhang nicht nur Hinweispflichten des Arbeitgebers. Auch in welcher Reihenfolge die einzelnen Urlaubsansprüche (Mindesturlaub, Zusatzurlaub, arbeits- oder tarifvertraglicher Mehrurlaub) gewährt werden, spielt eine Rolle, und das nicht nur im Zusammenhang mit Freistellungen während der Kündigungsfrist.

Das Webinar wendet sich an betriebliche Praktiker, die mit der Gewährung von Urlaub zu tun haben. Unser Gastreferent, Dr. Michael Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, bringt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf den aktuellen Stand der arbeitsrechtlichen Regelungen zum Urlaub, insbesondere hinsichtlich der diesbezüglichen Rechtsprechung. Darüber hinaus erhalten diese praktische Hinweise bei der Umsetzung der Regelungen.

Programm

Geschäftsführer; Syndikus-Anwälte bzw. andere Ansprechpartner der Rechtsabteilung; Führungskräfte; Personalleiter und Betriebs-/Personalräte – gern auch gemeinsam; Arbeitszeitmanager; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams

Online

Jan Kutscher
Telefon: 0178 - 803 20 44
E-Mail: jan.kutscher(at)arbeitszeitberatung.de

1. Teilnehmer
Anmeldebestätigung, Rechnung sowie detaillierte Informationen zum Tagungshotel erhalten Sie zeitnah per E-Mail.
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Anmeldebestätigung, Rechnung sowie detaillierte Informationen zum Tagungshotel erhalten Sie zeitnah per E-Mail.

Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 320,00 € zzgl. 19,00% MwSt.

Stornierung

Die Rücknahme von Anmeldungen ist bis 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach erheben wir eine Stornogebühr in Höhe der Teilnahmegebühr. Selbstverständlich kann stets ein Ersatzteilnehmer gestellt werden..

Arbeitszeitrecht im Gesundheitswesen

2-Tage-Seminar | 04.10.2023 - 05.10.2023 | Kassel

Rechtsfragen mit Bezug zum Thema Arbeitszeit sind ein „Dauerbrenner“ im Tagesgeschäft des Personaleinsatzes aller stationären Behandlungs-, Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Dies gilt für die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes, der Tarifverträge bzw. AVR‘en und von Betriebs-/Dienstvereinbarungen. Häufig bestehen Fragen beispielsweise hinsichtlich der Reichweite der Mitbestimmung, der Ausübung des Direktionsrechts, der Gestaltung und Einhaltung von Pausen (insbesondere auf Einzelarbeitsplätzen bzw. bei Einzelbesetzung in einem Dienst), der Arbeitsaufnahme bei Rufbereitschaft, der Handhabung von Zeitkonten, Entgeltfortzahlung und Urlaub.

Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über die arbeitszeitrechtlich relevanten Grundlagen in Arbeitszeitschutzrecht, betrieblicher Mitbestimmung und Vergütung. Unser Referent, RA Dr. jur. Michael Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erläutert die jeweils aktuelle Rechtsprechung im Detail, so dass Sie nach dem Seminar hierzu auf dem letzten Stand sind.

Darüber hinaus können Sie ihm „Ihre“ spezielle arbeitszeitrechtliche Frage stellen, die er im Seminar oder ggf. im Nachgang beantwortet.

Programm

Ärztliche und pflegerische Führungskräfte; Personalleiter und Betriebs-/Personalräte – gern auch gemeinsam; Mitglieder
von Arbeitszeit-Projektteams; Betriebsärzte; Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Fortbildungspunkte für Pflegeberufe

Für diese Veranstaltung werden 10 Punkte entsprechend den Richtlinien zur Registrierung beruflich Pflegender vergeben.

pentahotel Kassel
Bertha-von-Suttner-Straße 15
34131 Kassel
Telefon: 0561 / 9339-708
E-Mail: events.kassel(at)pentahotels.com

Übernachtung vom Vortag auf den Veranstaltungstag 109,00 €

Im Tagungshotel haben wir für die Teilnehmer ein Zimmerkontingent zu ermäßigten Konditionen (siehe oben; bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin gültig) reserviert. Bitte nehmen Sie die Reservierung rechtzeitig selbst im Tagungshotel vor und beziehen Sie sich hierbei auf "Arbeitszeitberatung".

Christine Woodruff
Telefon: 0163 - 803 20 24
E-Mail: christine.woodruff(at)arbeitszeitberatung.de

1. Teilnehmer
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Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 1090,00 € zzgl. 19,00% MwSt.

Für jeden weiteren Teilnehmer aus demselben Betrieb reduziert sich die Teilnahmegebühr um 25%.

Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Unterlagen, die gemeinsamen Mahlzeiten und Pausenerfrischungen.

Am Veranstaltungstag wird eine Teilnehmerliste ausgegeben, die neben den Namen der Teilnehmer ihre jeweilige Funktion und den Unternehmensnamen enthält.

Stornierung

Die Rücknahme von Anmeldungen ist bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach erheben wir bei Abmeldung bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn eine Stornogebühr in Höhe von 25% der Teilnahmegebühr und bei noch kurzfristigerer Abmeldung die volle Teilnahmegebühr. Selbstverständlich kann stets ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.