Arbeitszeitrecht

Arbeitszeitrecht kompakt: Arbeitszeitrecht im Gesundheitswesen für Einsteiger

Webinar | 26.04.2024

Arbeitszeitrechtliches Wissen gehört zum Handwerkszeug jedes Personaleinsatzplaners, Arbeitszeitmanagers bzw. Dienstplanverantwortlichen. Dieses Grundlagen-Webinar richtet sich insbesondere an Verantwortliche, die neu mit der Arbeitszeitgestaltung zu tun haben. Sie erhalten einen Überblick über die für den Arbeitszeitalltag wesentlichen "Leitplanken" des Arbeitszeitrechts - vom Arbeitszeitschutzrecht über das Individualarbeitsrecht bis zum Mitbestimmungsrecht.

Programm

Ärztliche und pflegerische Führungskräfte; Personalleiter bzw. Personalreferenten und Betriebs-/Personalräte bzw. Mitarbeitervertreter - gern auch gemeinsam; Arbeitszeitmanager; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams; Einrichtungsleitungen; Wohngruppenleitungen

Online

Jan Kutscher
Telefon: 0178 - 803 20 44
E-Mail: jan.kutscher(at)arbeitszeitberatung.de

1. Teilnehmer
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Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 320,00 € zzgl. 19% MwSt.

Stornierung

Die Rücknahme von Anmeldungen ist bis 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach erheben wir eine Stornogebühr in Höhe der Teilnahmegebühr. Selbstverständlich kann stets ein Ersatzteilnehmer gestellt werden..

Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen zum Umgang mit (Nacht-)Schichtuntauglichkeit

Webinar | 07.05.2024

Die Berücksichtigung gesundheitlicher Einschränkungen bei der betrieblichen Schicht- und Dienstplanung wird immer anspruchsvoller. Vor diesem Hintergrund befassen wir uns in diesem Webinar kompakt mit den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen von (Nacht-)Schichtuntauglichkeit - auch um aus juristischer Perspektive aufzuzeigen, welche Maßnahmen angeraten sind, um eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu finden. Unsere Referentin, Rechtsanwältin Denise Blankenburg, Fachanwältin für Arbeitsrecht, gibt Ihnen nicht nur einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und die aktuelle Rechtsprechung, sondern auch Hinweise, wie Sie den Personaleinsatz dennoch organisieren können.

Programm

Geschäftsleitung; Führungskräfte; Personalleiter und Betriebs-/Personalräte bzw. Mitarbeitervertreter - gern auch gemeinsam; Arbeitszeitmanager; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams; Betriebsärzte; Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Online

Julia Leydecker
Telefon: 0177 - 803 20 43
E-Mail: julia.leydecker(at)arbeitszeitberatung.de

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Überstunden im TVöD u.a.: Aktuelle Rechtslage bei Vollzeit und Teilzeit

Webinar | 14.06.2024

Am 19.10.2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Az.: C660/20), dass das Verbot der Benachteiligung von Teilzeitkräften Regelungen verbietet, nach denen auch Teilzeitkräfte für den Erhalt einer tarifvertraglichen Zusatzvergütung dieselbe Anzahl an Arbeitsstunden wie Vollzeitkräfte überschreiten müssen.

Dieses Urteil hat insbesondere in den Betrieben zu Verunsicherungen geführt, die den TVöD oder in Wortlaut und Inhalt gleiche tarifvertragliche bzw. kirchenrechtliche Bestimmungen anwenden (z.B.: TV-Ärzte/VKA, Anlagen 30 und 31 AVR Caritas). Denn das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte mit seinem letzten "TVöD-Überstundenurteil" vom 15. Oktober 2021 (6 AZR 253/19) ausdrücklich festgelegt, dass Überstunden auch für Teilzeitbeschäftigte erst ab Überschreiten der für Vollzeitkräfte geltenden Kriterien anfallen: Denn um zuschlagspflichtige Überstunden handelt es sich laut BAG bei Anwendung des TVöD (oder einer entsprechenden Bestimmung in einem anderen Tarifvertrag) erst bei den auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden.

Diese Rechtsprechung hat weiterhin Bestand! Denn das BAG hat in seinem o.g. Urteil ausführlich begründet, warum die spezifischen TvöD-Überstundenregelungen nach seiner Auffassung weder den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz noch den speziellen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz verletzen sowie, dass keine Diskriminierung i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) oder wegen des Geschlechts i.S.v. § 1, § 3 Abs. 2 u. § 7 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorliegt. Das BAG hatte also sein "TVöD-Überstundenurteil" in Kenntnis der Rechtslage und der bisherigen EuGH-Rechtsprechung entsprechend abgesichert. Die Rechtslage in Deutschland hat sich somit durch das neue EuGH-Überstundenurteil nicht geändert.

Programm

Geschäftsführer; Führungskräfte; Syndikusanwälte; Personalleiter und Betriebs-/Personalräte - gern auch gemeinsam; Arbeitszeitmanager; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams

Online

Jan Kutscher
Telefon: 0178 - 803 20 44
E-Mail: jan.kutscher(at)arbeitszeitberatung.de

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Arbeitszeitrecht kompakt: Arbeits(zeit)recht für Aushilfen - geringfügig Beschäftigte, Studenten, befristet Beschäftigte

Webinar | 18.06.2024

Fast jedes Unternehmen beschäftigt - insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels und steigender Krankheitsquoten - Aushilfen wie Minijobber, geringfügig Beschäftigte, (Werk-)Studenten und/oder befristete Arbeitnehmer, um die betrieblichen Aufgaben vernünftig erfüllen zu können.

Hierfür benötigen die Verantwortlichen - arbeits(zeit)rechtliches - Know-how für die Vertragsgestaltung, für die Abwicklung dieser Beschäftigungsverhältnisse und für deren sonstige Besonderheiten, die auch bei der Einsatzplanung zu berücksichtigen sind. Typische Fragestellungen tauchen zum Beispiel im Zusammenhang mit einer möglichen Befristung oder auch dem Kündigungsschutz auf. Weiterhin sind bei der Dienstplanung Urlaub- und/oder Krankheitszeiten zu berücksichtigen und in diesem Zusammenhang die Frage, wie kurzfristig eine Aushilfe zur Arbeit eingeteilt werden kann.

In unserem Webinar geht unsere Referentin, Rechtsanwältin Denise Blankenburg, Fachanwältin für Arbeitsrecht von der Kanzlei Göhmann, auf die arbeitsrechtlichen Besonderheiten in Aushilfsarbeitsverhältnissen ein und behandelt anhand praktischer Fälle Möglichkeiten der Vertragsgestaltung und rechtliche Grundlagen der Abwicklung und Einsatzplanung.

Programm

Geschäftsführer; Führungskräfte; Syndikusanwälte; Personalleiter und Betriebs-/Personalräte - gern auch gemeinsam; Arbeitszeitmanager; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams

Online

Christine Woodruff
Telefon: 0163 - 803 20 24
E-Mail: christine.woodruff(at)arbeitszeitberatung.de

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Arbeitszeitrecht kompakt: Praktische Konsequenzen der aktuellen EuGH- und BAG-Rechtsprechung zur Rufbereitschaft für Krankenhäuser

Webinar | 21.06.2024

Am 09.03.2021 hatte sich der Europäische Gerichtshof in seinen Urteilen C 344/19 und C 580/19 erneut mit arbeitszeitschutzrechtlichen Fragen der Rufbereitschaft zu befassen. Anlass hierfür waren zwei Vorabentscheidungsersuchen aus Deutschland und Slowenien. In diesen ging es um die Frage, ob Rufbereitschaft arbeitszeitschutzrechtlich als Arbeitszeit oder als Ruhezeit zu werten ist. Die Kläger hatten eine Einordnung als Arbeitszeit mit der Begründung des eingeschränkten Freizeitwerts der Rufbereitschaft auch in Zeiten der Bereithaltung zur Arbeit begehrt. Der EuGH hat zwar keine Zuordnung zur Arbeits- bzw. Ruhezeit vorgenommen, jedoch Kriterien für diese Einordnung aufgestellt.

Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat diese EuGH-Urteile noch abgewartet und am 25.03.2021 (6 AZR 264/20) ein Urteil zur Abgrenzung von Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst im oberärztlichen Hintergrunddienst eines Universitätsklinikums gefällt. Das BAG nahm in seiner Urteilsbegründung dazu Stellung, welche Kriterien für die Abgrenzung von Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst relevant sind - und führte zugleich aus, dass eine ggf. rechtswidrige Einteilung von Rufbereitschaft nicht automatisch zur Vergütung dieser Arbeitszeit als Bereitschaftsdienst führt.

In unserem Webinar stellen wir Ihnen detailliert die neuen Urteile des EuGH und des BAG sowie ihre praktischen Konsequenzen für die betrieblichen Regelungen zur Rufbereitschaft vor. Wir gehen auch auf die im Rahmen von MDK-Strukturprüfungen sowie mit den G-BA-Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern an Rufbereitschaft gestellte Anforderungen ein.

Programm

Ärztliche und pflegerische Führungskräfte; Personalleiter bzw. Personalreferenten und Betriebs-/Personalräte bzw. Mitarbeitervertreter - gern auch gemeinsam; Arbeitszeitmanager; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams

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Jan Kutscher
Telefon: 0178 - 803 20 44
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Arbeitszeitrecht kompakt: Arbeits- und sozialrechtliche Aspekte zum Umgang mit kranken Mitarbeitern (inkl. BEM)

Webinar | 25.06.2024

Krankheitsbedingte Ausfallzeiten nehmen tendenziell weiter zu und bedeuten angesichts immer anspruchsvollerer Besetzungsvorgaben oftmals erhebliche Störungen von Arbeitsabläufen. Insofern ist es noch mehr als in der Vergangenheit erforderlich, sich rechtlich hierzu auf den letzten Stand zu bringen. Besonderer Bedeutung kommt hierbei dem BEM zu: Dieses bietet die Möglichkeit, weiteren Ausfallzeiten gegenzusteuern und die Arbeitsfähigkeit wertvoller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wiederherzustellen. Zudem verschlechtern sich ohne die Durchführung eines BEM die Chancen, eine krankheitsbedingte Kündigung im Kündigungsschutzprozess durchzusetzen.

Unsere Referentin, Rechtsanwältin Denise Blankenburg von der Kanzlei GÖHMANN Rechtsanwälte - Notare, Frankfurt am Main, Fachanwältin für Arbeitsrecht fasst in diesem Webinar für Sie die arbeits- und sozialrechtlichen Aspekte zum Umgang mit kranken Mitarbeitern zusammen. Darüber hinaus macht sie mit den rechtlichen Grundlagen, Zielen und dem Ablauf des BEM vertraut. Neben gesetzlichen Grundlagen und aktueller Rechtsprechung erhalten Sie konkrete Tipps für den betrieblichen Alltag. Sie können gern Ihre konkreten Fragen zu Krankheit im Arbeitsverhältnis und BEM "mitbringen".

Programm

Geschäftsführer; Führungskräfte; Personalleiter und Betriebs-/Personalräte - gern auch gemeinsam; Werksärzte; Arbeitszeitmanager; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams

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Julia Leydecker
Telefon: 0177 - 803 20 43
E-Mail: julia.leydecker(at)arbeitszeitberatung.de

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Arbeitszeitrecht kompakt: Pausengestaltung: Rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Lösungen

Webinar | 05.07.2024

Die rechtskonforme Pausengestaltung ist ein konfliktträchtiger "Dauerbrenner" bei der Planung und Steuerung des Personaleinsatzes gerade im Gesundheitswesen: Einzelarbeitsplätze in den Nachtstunden und am Wochenende, unvorhersehbar erhöhter Arbeitsanfall und unplanbare Verlängerungen der geplanten täglichen Arbeitszeit führen immer wieder zur Herausforderung, eine rechtskonforme Pausenregelung durchzusetzen.

Das Webinar liefert Ihnen neben einem kompakten Überblick über die aktuelle Rechtslage - und dabei insbesondere über die Nutzung der vielfältigen gesetzlichen Öffnungsklauseln speziell für das Gesundheitswesen - praktische Lösungsbeispiele zur Pausenorganisation in Gesundheitseinrichtungen.

Programm

Personalleiter bzw. Personalreferenten; Arbeitszeitmanager; Pflegedirektoren/-dienstleiter; dienstplanverantwortliche Oberärzte; Stationsleitungen; Einrichtungsleiter; Wohngruppenleiter; Betriebs-/Personalräte bzw. Mitarbeitervertreter

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Jan Kutscher
Telefon: 0178 - 803 20 44
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Arbeitszeitrecht kompakt: Haftungsrecht und Personaleinsatz im Krankenhaus

Webinar | 12.07.2024

Bei der Planung und Steuerung des Personaleinsatzes sowie im Arbeitszeitalltag treten immer wieder auch haftungsrechtliche Fragestellungen auf. Sie reichen von möglichen Konsequenzen bei Abweichungen von arbeitszeitgesetzlichen Bestimmungen bis zur Delegation ärztlicher Leistungen an nicht-ärztliches Personal. Daher müssen sich sowohl die Führungskräfte als auch die einzelnen Beschäftigten damit auseinandersetzen, wie haftungsrechtlich relevante Risiken vermieden werden können.

Mit Jacqueline Roigk von der Kanzlei GÖHMANN konnten wir eine im medizinischen Haftungsrecht erfahrene Rechtsanwältin gewinnen, die die wesentlichen Herausforderungen auf diesem Gebiet erläutert - und gerne auch auf Ihre speziellen Fragen zu diesem Themenfeld eingeht.

Programm

Geschäftsführer; Chef- und andere leitende Ärzte; Pflegedirektoren und andere leitende Pflegekräfte; Syndikusanwälte; Personalleiter; Arbeitszeitmanager; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams

Online

Jan Kutscher
Telefon: 0178 - 803 20 44
E-Mail: jan.kutscher(at)arbeitszeitberatung.de

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Arbeitszeitrecht im Gesundheitswesen

2-Tage-Seminar | 25.09.2024 - 26.09.2024 | Hannover

Rechtsfragen mit Bezug zum Thema Arbeitszeit sind ein "Dauerbrenner" im Tagesgeschäft des Personaleinsatzes aller stationären Behandlungs-, Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Dies gilt für die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes, der Tarifverträge bzw. AVR'en und von Betriebs-/Dienstvereinbarungen. Häufig bestehen Fragen beispielsweise hinsichtlich der Reichweite der Mitbestimmung, der Ausübung des Direktionsrechts, der Gestaltung und Einhaltung von Pausen (insbesondere auf Einzelarbeitsplätzen bzw. bei Einzelbesetzung in einem Dienst), der Arbeitsaufnahme bei Rufbereitschaft, der Handhabung von Zeitkonten, Entgeltfortzahlung und Urlaub.

Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über die arbeitszeitrechtlich relevanten Grundlagen in Arbeitszeitschutzrecht, betrieblicher Mitbestimmung und Vergütung. Wir erläutern die jeweils aktuelle Rechtsprechung im Detail, so dass Sie nach dem Seminar hierzu auf dem letzten Stand sind.

Darüber hinaus können Sie "Ihre" spezielle arbeitszeitrechtliche Frage stellen, die wir im Seminar oder ggf. im Nachgang beantworten.

Programm

Ärztliche und pflegerische Führungskräfte; Personalleiter und Betriebs-/Personalräte – gern auch gemeinsam; Mitglieder
von Arbeitszeit-Projektteams; Betriebsärzte; Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Fortbildungspunkte für Pflegeberufe

Für diese Veranstaltung werden 10 Punkte entsprechend den Richtlinien zur Registrierung beruflich Pflegender vergeben.

Fora Hotel Hannover by Mercure
Großer Kolonnenweg 19
30163 Hannover
Telefon: 0511 / 6706-0
E-Mail: reservation.hannover(at)fora.de

Übernachtung vom Vortag auf den Veranstaltungstag 132,90 €

Im Tagungshotel haben wir für die Teilnehmer ein Zimmerkontingent zu ermäßigten Konditionen (siehe oben; bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin gültig) reserviert. Bitte nehmen Sie die Reservierung rechtzeitig selbst im Tagungshotel vor und beziehen Sie sich hierbei auf "Arbeitszeitberatung".

Julia Leydecker
Telefon: 0177 - 803 20 43
E-Mail: julia.leydecker(at)arbeitszeitberatung.de

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Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 1090,00 € zzgl. 19% MwSt.

Für jeden weiteren Teilnehmer aus demselben Betrieb reduziert sich die Teilnahmegebühr um 25%.

Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Unterlagen, die gemeinsamen Mahlzeiten und Pausenerfrischungen.

Am Veranstaltungstag wird eine Teilnehmerliste ausgegeben, die neben den Namen der Teilnehmer ihre jeweilige Funktion und den Unternehmensnamen enthält.

Stornierung

Die Rücknahme von Anmeldungen ist bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach erheben wir bei Abmeldung bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn eine Stornogebühr in Höhe von 25% der Teilnahmegebühr und bei noch kurzfristigerer Abmeldung die volle Teilnahmegebühr. Selbstverständlich kann stets ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.