In diesem Bereich stellen wir Arbeitszeiterfassungstools zur Verfügung, die den Anforderungen des BAG-Beschlusses vom 13.09.2022 genügen.

Die Dateien liegen als Archive mit der Endung *.zip vor. Nach dem Herunterladen der gewünschten Datei auf Ihren Rechner können Sie das jeweilige Archiv durch einen Doppelklick darauf entpacken und erhalten so die Datei im Format MS Excel. Bitte beachten Sie den Disclaimer unten!

BAG-Beschluss v. 13.09.2022 (1 ABR 22/21): Tool Z1 - Arbeitsbeginn/Arbeitsende/Bilanzierung der Arbeitszeitdauer

Dieses einfache Tool dient der arbeitsschutzrechtlichen Erfassung der Arbeitszeit auf der Grundlage des diesbezüglichen BAG-Beschlusses v. 13.09.2022 (1 ABR 22/21). Mit der erwarteten Novellierung des Arbeitszeitgesetzes im Laufe des Jahres 2023 können sich noch Änderungen bezüglich der zu erfüllenden Anforderungen an die gesetzliche Aufzeichnungspflicht ergeben.

Die Mitarbeiter/innen erfassen in diesem Tool drei Parameter:

(a) Arbeitsbeginn: Uhrzeit der ersten Arbeitsaufnahme des Arbeitstages

(b) Arbeitsende: Uhrzeit der Beendigung des Arbeitstages

(c) Eigenständige Bilanzierung am Ende des Arbeitstages, welcher Teil der Zeit zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende Arbeitszeit im arbeitszeitschutzrechtlichen Sinne war – insbesondere durch eigenständige Berücksichtigung von Pausen sowie privaten Arbeitsunterbrechungen

Beispiel:

(a) Arbeitsbeginn: 07:12 Uhr

(b) Arbeitsende: 19:45 Uhr

(c) Arbeitszeitdauer: 8,75 Stunden,

  • weil der Hauptarbeitsblock von 07:12-17:12 Uhr reichte, innerhalb dessen 60 Minuten Pausenzeit waren – ergibt 8 Stunden
  • eine abendliche Mailbearbeitung im Homeoffice von 19:00-19:45 Uhr dauerte – ergibt 0,75 Stunden

Die Prüfung der gesetzlichen Mindestpausenzeit beschränkt sich in diesem Tool auf die Einhaltung der schutzrechtlichen Mindestpausendauer. Die Einhaltung der zusätzlichen Anforderungen an die gesetzliche Ruhepause bezüglich Mindestpausendauer je Pausenabschnitt und maximaler Arbeitszeitdauer ohne Pausen ist in diesem Tool nicht prüfbar.

Eine Saldierung der erfassten Arbeitszeiten erfolgt nicht – dieses Tool dient ausschließlich der Erfüllung der arbeitszeitschutzrechtlichen Anforderungen. Es ist also für Arbeitszeitmodelle ohne Zeitkontenführung gedacht – insbesondere also für Vertrauensarbeitszeitregelungen.

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BAG-Beschluss v. 13.09.2022 (1 ABR 22/21): Tool Z2 - Arbeitsbeginn/Arbeitsende/ Erfassung von Pausen und privaten Arbeitsunterbrechungen

Dieses einfache Tool dient der arbeitsschutzrechtlichen Erfassung der Arbeitszeit auf der Grundlage des diesbezüglichen BAG-Beschlusses v. 13.09.2022 (1 ABR 22/21). Mit der erwarteten Novellierung des Arbeitszeitgesetzes im Laufe des Jahres 2023 können sich noch Änderungen bezüglich der zu erfüllenden Anforderungen an die gesetzliche Aufzeichnungspflicht ergeben.

Die Mitarbeiter/innen erfassen in diesem Tool drei Parameter:

(a) Arbeitsbeginn: Uhrzeit der ersten Arbeitsaufnahme des Arbeitstages

(b) Arbeitsende: Uhrzeit der Beendigung des Arbeitstages

(c) sämtliche Pausen und private Arbeitsunterbrechungen: Uhrzeit von-bis der Pausen/privaten Arbeitsunterbrechungen

Beispiel:

(a) Arbeitsbeginn: 07:12 Uhr

(b) Arbeitsende: 19:45 Uhr

(c) Pause und private Arbeitsunterbrechungen:

  • Pause von 10:00-10:15 Uhr
  • Pause von 13:00-13:45 Uhr
  • Arbeitsunterbrechung von 17:12-19:00 Uhr

Daraus errechnet das Tool die Arbeitszeitdauer von 8,75 Stunden.

Eine Saldierung der erfassten Arbeitszeiten erfolgt nicht – dieses Tool dient ausschließlich der Erfüllung der arbeitszeitschutzrechtlichen Anforderungen. Es ist also für Arbeitszeitmodelle ohne Zeitkontenführung gedacht – insbesondere also Vertrauensarbeitszeitregelungen.

Download (zip-gepackte Excel-Datei)

BAG-Beschluss v. 13.09.2022 (1 ABR 22/21): Tool Z3 - Arbeitszeitschutzrechtliche Negativerfassung

Dieses einfache Tool dient der arbeitsschutzrechtlichen Erfassung der Arbeitszeit auf der Grundlage des diesbezüglichen BAG-Beschlusses v. 13.09.2022 (1 ABR 22/21). Mit der erwarteten Novellierung des Arbeitszeitgesetzes im Laufe des Jahres 2023 können sich noch Änderungen bezüglich der zu erfüllenden Anforderungen an die gesetzliche Aufzeichnungspflicht ergeben.

Die Mitarbeiter/innen erfassen in diesem Tool lediglich ggf. Abweichungen von voreingestellten Parameter:

(a) Auswahl, ob ein Arbeitstag oder ein arbeitsfreier Tag stattfand

(b) ggf. Arbeitszeitbeginn bzw. -ende, sofern dieser außerhalb eines voreingestellten Arbeitszeitrahmens von maximal 13 Stunden pro Tag liegt

(c) ggf. Eingabe, sofern die gesetzliche Tageshöchstarbeitszeit von 10 Stunden überschritten wurde

(d) ggf. Eingabe, sofern die gesetzliche Mindestpausenregelung unterschritten wurde

(e) ggf. Eingabe einer Begründung bei Abweichungen von den gesetzlichen Vorschriften – insbesondere zur Berücksichtigung von § 14 ArbZG (Außergewöhnliche Fälle, Notfälle)

Beispiel 1:

  • Der voreingestellte Arbeitszeitrahmen beträgt 07:00-20:00 Uhr.
  • Arbeitsbeginn war 07:12 Uhr, Arbeitsende 19:45 Uhr; die Zeit liegt innerhalb des Arbeitszeitrahmen; daher ist keine Eintrag erforderlich.
  • Mindestpausenvorgaben wurden eingehalten, die Tageshöchstarbeitszeit wurde eingehalten.

Lediglich das Auswahlfeld „Arbeit“ ist zu wählen; es sind keine weitere Eingaben erforderlich.

Beispiel 2:

  • Der voreingestellte Arbeitszeitrahmen beträgt 07:00-20:00 Uhr.
  • Arbeitsbeginn war 06:45 Uhr, Arbeitsende: 19:45 Uhr
  • Mindestpausenvorgaben wurden eingehalten, die Tageshöchstarbeitszeit wurde eingehalten.

Das Auswahlfeld „Arbeit“ ist zu wählen.

Unter „Beginn“ ist 06:45 Uhr einzutragen, da die Beginnzeit vor dem voreingestellten Arbeitszeitrahmen liegt (ggf. zeigt das Tool einen Mindestruhezeitverstoß an); ggf. ist für den Vortag unter „Ende“ das Arbeitsende nachzutragen – wenn es im Beispiel spätestens 19:45 Uhr stattfand, ist die Mindestruhezeit eingehalten worden.

Eine Saldierung von Arbeitszeiten erfolgt nicht – dieses Tool dient ausschließlich der Erfüllung der arbeitszeitschutzrechtlichen Anforderungen. Es ist also für Arbeitszeitmodelle ohne Zeitkontenführung gedacht – insbesondere also Vertrauensarbeitszeitregelungen.

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Disclaimer

Diese Tools sind als kostenlose Arbeitshilfe entwickelt worden. Für eventuelle Fehler der Tools oder des zu Grunde liegenden Programms und eventuell daraus entstehende Schäden oder sonstige Nachteile wird seitens der Arbeitszeitberatung Herrmann Kutscher Leydecker Woodruff keinerlei Haftung übernommen.