Arbeitszeitrecht kompakt: Arbeits(zeit)recht für Aushilfen - geringfügig Beschäftigte, Studenten, befristet Beschäftigte

Webinar | 18.06.2024

Fast jedes Unternehmen beschäftigt - insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels und steigender Krankheitsquoten - Aushilfen wie Minijobber, geringfügig Beschäftigte, (Werk-)Studenten und/oder befristete Arbeitnehmer, um die betrieblichen Aufgaben vernünftig erfüllen zu können.

Hierfür benötigen die Verantwortlichen - arbeits(zeit)rechtliches - Know-how für die Vertragsgestaltung, für die Abwicklung dieser Beschäftigungsverhältnisse und für deren sonstige Besonderheiten, die auch bei der Einsatzplanung zu berücksichtigen sind. Typische Fragestellungen tauchen zum Beispiel im Zusammenhang mit einer möglichen Befristung oder auch dem Kündigungsschutz auf. Weiterhin sind bei der Dienstplanung Urlaub- und/oder Krankheitszeiten zu berücksichtigen und in diesem Zusammenhang die Frage, wie kurzfristig eine Aushilfe zur Arbeit eingeteilt werden kann.

In unserem Webinar geht unsere Referentin, Rechtsanwältin Denise Blankenburg, Fachanwältin für Arbeitsrecht von der Kanzlei Göhmann, auf die arbeitsrechtlichen Besonderheiten in Aushilfsarbeitsverhältnissen ein und behandelt anhand praktischer Fälle Möglichkeiten der Vertragsgestaltung und rechtliche Grundlagen der Abwicklung und Einsatzplanung.

Programm

Geschäftsführer; Führungskräfte; Syndikusanwälte; Personalleiter und Betriebs-/Personalräte - gern auch gemeinsam; Arbeitszeitmanager; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams

Online

Christine Woodruff
Telefon: 0163 - 803 20 24
E-Mail: christine.woodruff(at)arbeitszeitberatung.de

1. Teilnehmer
Anmeldebestätigung, Rechnung sowie detaillierte Informationen zum Tagungshotel erhalten Sie zeitnah per E-Mail.
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Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 250,00 € zzgl. 19% MwSt.

Stornierung

Die Rücknahme von Anmeldungen ist bis 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach erheben wir eine Stornogebühr in Höhe der Teilnahmegebühr. Selbstverständlich kann stets ein Ersatzteilnehmer gestellt werden..