Überstunden im TVöD u.a.: Rechtslage nach dem BAG-Urteil vom 15. Oktober 2021
Webinar | 20.06.2023 | 10:00 - 12:00 Uhr
Mit seinem „TVöD-Überstundenurteil“ vom 15. Oktober 2021 (6 AZR 253/19) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die von ihm erst wenige Jahre zuvor entwickelte Linie komplett verlassen und gänzlich neu entschieden: Um zuschlagspflichtige Überstunden handelt es sich ausschließlich bei den auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden. Dies gilt sowohl für Vollzeit- als auch Teilzeitkräfte. Ebenso ist nicht relevant, ob die Beschäftigten Schicht- und Wechselschichtarbeit leisten oder nicht.
Für die Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung in den Betrieben und Einrichtungen, die den TVöD bzw. einem dem Wortlaut und Inhalt der dortigen Überstunden-Bestimmungen entsprechenden Tarifvertrag oder AVR anwenden, ergeben sich daraus allerlei Fragen für die praktische Umsetzung. Auch bietet sich die Gelegenheit, manch eine Überstunden-Gepflogenheit kritisch zu hinterfragen und die entsprechenden Regularien weiterzuentwickeln.
Geschäftsführer; Führungskräfte; Syndikusanwälte; Personalleiter und Betriebs-/Personalräte – gern auch gemeinsam; Arbeitszeitmanager; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams
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Jan Kutscher
Telefon: 0178 - 803 20 44
E-Mail: jan.kutscher(at)arbeitszeitberatung.de
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