Was Arbeitgeber arbeitszeitrechtlich bei (werdenden) Eltern beachten müssen

Webinar | 19.09.2023 | 13:00 - 15:00 Uhr

Informiert eine Arbeitnehmerin ihrem Arbeitgeber darüber, dass sie schwanger ist, muss dieser diverse rechtliche Themen beachten: Dürfen Überstunden angeordnet werden? Darf die Mitarbeiterin weiterhin in der Nachschicht beschäftigt werden? Unterliegt die Mitarbeiterin eventuell einem Beschäftigungsverbot? Diese sind einige Fragen, die sich vor der Geburt des Kindes stellen.

Mit Voranschreiten der Schwangerschaft rücken schließlich alle (arbeitsrechtlichen) Fragen rund um die Elternzeit näher: Wann müssen werdende Eltern spätestens die Elternzeit beantragen? Welche Informationen muss der Antrag auf Elternzeit beinhalten? Muss der Arbeitgeber dem Antrag stattgeben und ist dieser bindend?

Und schließlich stellen sich nach der Elternzeit weitere (arbeitsrechtliche) Fragen, die der Arbeitgeber für Beschäftigte mit Kindern beantworten können muss: Wie wird die Stillzeit einer Mitarbeiterin behandelt? Muss der Arbeitgeber einem Teilzeitantrag eines Elternteils stattgegeben? Was gilt, wenn das Kind der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters erkrankt?

Diese und weitere Fragen beantwortet unsere Referentin, Rechtsanwältin Denise Blankenburg, Fachanwältin für Arbeitsrecht, vor allem anhand praktischer Fälle. Frau Blankenburg gibt Ihnen in diesem Webinar einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen und Hilfestellungen bei der Vermeidung typischer Fehler bei Mutterschutz und Elternzeit.

Programm

Geschäftsführer; Führungskräfte; Syndikusanwälte; Personalleiter und Betriebs-/Personalräte - gern auch gemeinsam; Arbeitszeitmanager; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams

Online

Jan Kutscher
Telefon: 0178 - 803 20 44
E-Mail: jan.kutscher(at)arbeitszeitberatung.de

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Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 250,00 € zzgl. 19% MwSt.

Stornierung

Die Rücknahme von Anmeldungen ist bis 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach erheben wir eine Stornogebühr in Höhe der Teilnahmegebühr. Selbstverständlich kann stets ein Ersatzteilnehmer gestellt werden..