PpUGV: Regelungen, Nachweise und Bedeutung für die Leistungsgruppen

Webinar | 01.07.2026 | 10:00 - 13:00 Uhr

Die meisten unmittelbaren Fragen zur ministeriellen "Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern" (Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung - PpUGV), die erstmalig am 01. Januar 2019 in Kraft getreten ist, sind nach nunmehr mehrjähriger Praxis geklärt. Allerdings stellen sich neue Anforderungen im Zusammenhang mit den Leistungsgruppen, da die Pflegepersonaluntergrenzen als ein Qualitätskriterium im Leistungsgruppenkatalog benannt sind.

Wir informieren in diesem Webinar kompakt über die Inhalte von Verordnung, Nachweis- und Sanktions-Vereinbarung - vor allem diejenigen unter Ihnen, die neu mit dem Thema zu tun haben. Darüber hinaus gibt unser Gastreferent, Dr. Hans-Christian Vatteroth von der Hessischen Krankenhausgesellschaft, Antwort auf jene Fragen, die sich zu Pflegepersonaluntergrenzen und Leistungsgruppen stellen.

Um die Personalplanung und -steuerung im Rahmen der PpUGV zu erleichtern, machen wir die Teilnehmer mit Excel-Tools zur PpUGVbasierten Personalbedarfsberechnung sowie zum PpUGV-Monitoring vertraut. Die Tools können Sie bereits jetzt kostenfrei von unserer Webseite herunterladen. Im Webinar erläutern wir den Umgang mit den Tools im Detail.

Programm

Pflegedirektoren/Pflegedienstleiter; Stationsleiter; Personalleiter und Betriebs-/Personalräte bzw. Mitarbeitervertretungen - gern auch gemeinsam; Dienstplan-Verantwortliche; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams; Arbeitszeitmanager

Online

Christine Woodruff
Telefon: 0163 - 803 20 24
E-Mail: christine.woodruff(at)arbeitszeitberatung.de

1. Teilnehmer
Anmeldebestätigung, Rechnung sowie detaillierte Informationen zum Tagungshotel erhalten Sie zeitnah per E-Mail.
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Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 320,00 € zzgl. 19% MwSt.

Stornierung

Die Rücknahme von Anmeldungen ist bis 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach erheben wir eine Stornogebühr in Höhe der Teilnahmegebühr. Selbstverständlich kann stets ein Ersatzteilnehmer gestellt werden..