Dienstmodelle

Pausengestaltung: Rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Lösungen

Webinar | 15.12.2025 | 14:00 - 16:00 Uhr

Die rechtskonforme Pausengestaltung ist ein konfliktträchtiger "Dauerbrenner" bei der Planung und Steuerung des Personaleinsatzes gerade im Gesundheitswesen: Einzelarbeitsplätze in den Nachtstunden und am Wochenende, unvorhersehbar erhöhter Arbeitsanfall und unplanbare Verlängerungen der geplanten täglichen Arbeitszeit führen immer wieder zur Herausforderung, eine rechtskonforme Pausenregelung durchzusetzen.

Das Webinar liefert Ihnen neben einem kompakten Überblick über die aktuelle Rechtslage - und dabei insbesondere über die Nutzung der vielfältigen gesetzlichen Öffnungsklauseln speziell für das Gesundheitswesen - praktische Lösungsbeispiele zur Pausenorganisation in Gesundheitseinrichtungen.

Programm

Personalleiter bzw. Personalreferenten; Arbeitszeitmanager; Pflegedirektoren/-dienstleiter; dienstplanverantwortliche Oberärzte; Stationsleitungen; Einrichtungsleiter; Wohngruppenleiter; Betriebs-/Personalräte bzw. Mitarbeitervertreter

Online

Jan Kutscher
Telefon: 0178 - 803 20 44
E-Mail: jan.kutscher(at)arbeitszeitberatung.de

1. Teilnehmer
Anmeldebestätigung, Rechnung sowie detaillierte Informationen zum Tagungshotel erhalten Sie zeitnah per E-Mail.
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Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 250,00 € zzgl. 19% MwSt.

Stornierung

Die Rücknahme von Anmeldungen ist bis 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach erheben wir eine Stornogebühr in Höhe der Teilnahmegebühr. Selbstverständlich kann stets ein Ersatzteilnehmer gestellt werden..

Bedarfs- und mitarbeitergerechte Dienstmodelle im Anästhesie- und OP-Funktionsdienst

Webinar | 26.01.2026 | 12:00 - 15:00 Uhr

Die Dienstmodelle des Anästhesie- und OP-Funktionsdienstes geraten häufig im Zusammenhang mit dem Dienstmodell der Ärzte der Anästhesie in den Fokus. Dabei geht es in der Regel darum, die Arbeitszeiten der Berufsgruppen zu synchronisieren, was überraschenderweise oft nicht der Fall ist. Darüber hinaus verursachen veränderte Saallaufzeiten Anpassungsbedarf. Auch die Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen und/oder veränderte (zeitliche) Bedürfnisse der Mitarbeiter können Auslöser für die Befassung mit den Dienstmodellen des Funktionsdienstes sein.

Insofern gilt es, Patientenbelange, Wirtschaftlichkeit und Mitarbeiterbedürfnisse unter einen Hut zu bringen, wobei die Personaleinsatzplaner eine Vielfalt an rechtlichen Rahmenbedingungen beachten müssen.

In unserem Webinar befähigen wir Dienstplanverantwortliche, „gute“ Dienstmodelle zu entwickeln und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Personalbedarf, die arbeitszeitschutzrechtliche Arbeitszeit, die vertragliche Arbeitszeit und die Vergütung zu bewerten. Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen, lernen die Modellalternativen mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen kennen und ein Berechnungstool anwenden, das Ihnen die Gestaltung der Arbeitszeitmodelle des Anästhesie- und Funktionsdienstes deutlich erleichtert.

Gern arbeiten wir im Webinar anhand eines konkreten Beispiels aus Ihrem Haus, das Sie uns am besten im Vorfeld schicken.

Programm

Pflegedirektoren; Pflegedienstleiter; Funktionsdienstleiter; Personalleiter; Mitglieder der Mitarbeitervertretung bzw. von Betriebs-/Personalräten; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams; Arbeitszeitmanager

Online

Christine Woodruff
Telefon: 0163 - 803 20 24
E-Mail: christine.woodruff(at)arbeitszeitberatung.de

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Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 320,00 € zzgl. 19% MwSt.

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Urlaubsrecht im Gesundheitswesen

Webinar | 05.02.2026 | 10:00 - 13:00 Uhr

Alljährlich im Herbst beginnt auch in den Einrichtungen des Gesundheitswesens die Urlaubsplanung für das Folgejahr. Insbesondere im Kontext mit bedarfsgerechter und flexibler Dienstplanung stellen sich dabei viele Fragen. Dies führt in der Praxis nicht selten dazu, dass Urlaub nicht so gut geplant wird, wie es sein könnte, was die Personaleinsatzsteuerung erschwert und Unmut bei den Beschäftigten hervorruft.

Neben allgemeinen Rechtsfragen wie zum Beispiel der Übertragbarkeit von Urlaub ins Folgejahr, Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers beim Verfall von Urlaubsansprüchen, der Umrechnung von Urlaubsansprüchen bei Teilzeitarbeit oder dem unterjährigen Wechsel der vertraglichen Arbeitszeitdauer u.a. gibt es einige Besonderheiten im Gesundheitswesen. Ursächlich hierfür ist die übliche monatsbezogene individuelle Dienstplanung ohne zugrunde liegende Basis-Schichtpläne oder rollierende Dienstpläne.

In unserem Webinar erhalten Sie von unserer Gastreferentin, Denise Blankenburg, Fachanwältin für Arbeitsrecht von der Kanzlei Göhmann - wie immer kompakt - einen Überblick über die aktuellen urlaubsrechtlichen Rahmenbedingungen. Neben den o.g. Themen wird sie die Urlaubsberechnung anhand konkreter Beispiele zeigen und Ihre Fragen zum Direktionsrecht beantworten. Dabei wird sie die Regelungen des TVöD berücksichtigen, wobei das Webinar für Sie auch geeignet ist, wenn für Ihr Haus ein anderer Tarifvertrag oder arbeitsvertragliche Richtlinien gelten. Denn grundsätzlich folgen die meisten Regelwerke hinsichtlich des Urlaubsthemas einer einheitlichen Logik.

Im Anschluss an den rechtlichen Teil stellen wir Ihnen unser neues kleines Tool zur Abwesenheitsplanung vor, mit dem Sie für Ihre Organisationseinheiten die jeweiligen Abwesenheitsquoten berechnen, Regeln für die Abwesenheitsplanung wie zum Beispiel für freie Wochenenden vor/nach Urlaub festlegen und schließlich den Jahresurlaubsplan eingeben und gleich die Einhaltung Ihrer Vorgaben überprüfen können.

Programm

Personalleiter bzw. Personalreferenten und Betriebs-/Personalräte bzw. Mitarbeitervertreter - gern auch gemeinsam; Arbeitszeitmanager

Online

Jan Kutscher
Telefon: 0178 - 803 20 44
E-Mail: jan.kutscher(at)arbeitszeitberatung.de

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Praktische Konsequenzen der EuGH- und BAG-Rechtsprechung zur Rufbereitschaft für Krankenhäuser

Webinar | 06.02.2026 | 10:00 - 13:00 Uhr

Am 09.03.2021 hatte sich der Europäische Gerichtshof in seinen Urteilen C 344/19 und C 580/19 erneut mit arbeitszeitschutzrechtlichen Fragen der Rufbereitschaft zu befassen. Anlass hierfür waren zwei Vorabentscheidungsersuchen aus Deutschland und Slowenien. In diesen ging es um die Frage, ob Rufbereitschaft arbeitszeitschutzrechtlich als Arbeitszeit oder als Ruhezeit zu werten ist. Die Kläger hatten eine Einordnung als Arbeitszeit mit der Begründung des eingeschränkten Freizeitwerts der Rufbereitschaft auch in Zeiten der Bereithaltung zur Arbeit begehrt. Der EuGH hat zwar keine Zuordnung zur Arbeits- bzw. Ruhezeit vorgenommen, jedoch Kriterien für diese Einordnung aufgestellt.

Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat diese EuGH-Urteile noch abgewartet und am 25.03.2021 (6 AZR 264/20) ein Urteil zur Abgrenzung von Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst im oberärztlichen Hintergrunddienst eines Universitätsklinikums gefällt. Das BAG nahm in seiner Urteilsbegründung dazu Stellung, welche Kriterien für die Abgrenzung von Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst relevant sind - und führte zugleich aus, dass eine ggf. rechtswidrige Einteilung von Rufbereitschaft nicht automatisch zur Vergütung dieser Arbeitszeit als Bereitschaftsdienst führt.

In unserem Webinar stellen wir Ihnen detailliert die Urteile des EuGH und des BAG sowie ihre praktischen Konsequenzen für die betrieblichen Regelungen zur Rufbereitschaft vor. Wir gehen auch auf die im Rahmen von MDK-Strukturprüfungen sowie mit den G-BA-Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern an Rufbereitschaft gestellte Anforderungen ein.

Programm

Ärztliche und pflegerische Führungskräfte; Personalleiter bzw. Personalreferenten und Betriebs-/Personalräte bzw. Mitarbeitervertreter - gern auch gemeinsam; Arbeitszeitmanager; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams

Online

Jan Kutscher
Telefon: 0178 - 803 20 44
E-Mail: jan.kutscher(at)arbeitszeitberatung.de

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Systematisches Ausfallzeitenmanagement statt "Holen aus dem Frei" in Krankenhäusern

Webinar | 12.02.2026 | 9:00 - 12:00 Uhr

Die Krankheitsausfälle steigen - gleichzeitig nimmt die Bereitschaft der Beschäftigten ab, an dienstfrei geplanten Tagen zur Arbeit zu kommen, um einen erkrankten Kollegen zu vertreten. Deshalb machen sich immer mehr Krankenhäuser Gedanken, wie Ausfallzeiten systematisch bewältigt werden können.

Auch wenn kurzfristig auftretende Ausfallzeiten hinsichtlich der konkreten Lage und des Umfangs nicht vorhersehbar sind, können sie doch grundsätzlich im Durchschnitt einkalkuliert werden. Das Ziel eines systematischen Ausfallzeitenmanagements sind Instrumente, die diese Ausfälle berücksichtigen und deren Kompensation weitestmöglich ohne "Holen aus dem Frei" ermöglichen.

In diesem Webinar erhalten Sie einen Überblick über die möglichen Regelungen mit ihren Vor- und Nachteilen. Darüber hinaus berichten drei Gastreferenten aus Krankenhäusern, wie es ihnen gelungen ist, krankheitsbedingte Ausfallzeiten besser zu bewältigen.

Programm

Pflegedirektoren/Pflegedienstleiter; Stationsleiter; Personalleiter und Betriebs-/Personalräte bzw. Mitarbeitervertretungen - gern auch gemeinsam; Dienstplan-Verantwortliche; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams; Arbeitszeitmanager

Online

Christine Woodruff
Telefon: 0163 - 803 20 24
E-Mail: christine.woodruff(at)arbeitszeitberatung.de

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Ärztliche Dienstmodelle rechtskonform (weiter)entwickeln - Schulung für Personaleinsatzplaner

Webinar | 12.02.2026 | 14:00 - 17:00 Uhr

Die Entwicklung eines für alle Beteiligten passenden Dienstmodells im ärztlichen Dienst ist häufig eine Herausforderung. Es gilt, Patientenbelange, Wirtschaftlichkeit und Mitarbeiterbedürfnisse im Blick zu haben. Zugleich müssen die Personaleinsatzplaner eine Vielfalt an rechtlichen Rahmenbedingungen beachten.

In unserem Webinar befähigen wir Dienstplanverantwortliche, „gute“ Dienstmodelle zu entwickeln und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Personalbedarf, die ar-beitszeitschutzrechtliche Arbeitszeit, die vertragliche Arbeitszeit und die Vergütung zu bewerten. Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen, lernen die Modellalternativen mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen kennen und ein Berechnungstool anwenden, das Ihnen die Gestaltung ärztlicher Arbeitszeitmodelle deutlich erleichtert.

Dieses Webinar richtet sich an Verantwortliche, für deren Krankenhäuser der TV-Ärzte/VKA bzw. Anlage 30 AVR Caritas gelten - wenn für Ihr Haus ein anderer Tarif gilt, sprechen Sie uns im Vorfeld gerne an und wir prüfen Ihre Teilnahmemöglichkeit.

Gern arbeiten wir im Webinar anhand eines konkreten Beispiels aus Ihrem Haus, das Sie uns am besten im Vorfeld schicken.

Programm

Ärztliche Direktoren; Chefärzte; dienstplanverantwortliche Oberärzte; Krankenhaus-Geschäftsführer; Verwaltungs- und Personalleiter; Mitglieder der Mitarbeitervertretung bzw. von  Betriebs-/Personalräten; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams; Arbeitszeitmanager

Online

Julia Herrmann
Telefon: 0177 - 803 20 43
E-Mail: julia.herrmann(at)arbeitszeitberatung.de

1. Teilnehmer
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Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 320,00 € zzgl. 19% MwSt.

Stornierung

Die Rücknahme von Anmeldungen ist bis 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach erheben wir eine Stornogebühr in Höhe der Teilnahmegebühr. Selbstverständlich kann stets ein Ersatzteilnehmer gestellt werden..

Dienstplanung, Flexibilität und Ausfallzeitenmanagement im Pflegedienst

Tages-Seminar | 15.04.2026 | Wiesbaden

Der pflegerische Personaleinsatz ist häufig in tradierten Strukturen verhaftet – beginnend bei Monatsdienstplänen auf Basis von Monatssollarbeitszeiten, über lang genutzte, aber nicht mehr dem Bedarf entsprechende Dienstzeiten bis hin zum improvisierten Umgang mit Personalausfällen oder erhöhtem Arbeitszeitbedarf.

In diesem Seminar lernen Sie, was zeitgemäßen pflegerischen Personaleinsatz ausmacht – von verbindlichen und realistischen Soll-Besetzungen über längerlaufende (Rahmen-)Dienstpläne bis hin zu funktionierenden „Flexi-Spielregeln“ – auch und gerade für die Kompensation von kurzfristigen Ausfällen. Über praktische Erfahrungen mit Grunddienstplänen und Instrumente eines systematischen Ausfallzeitenmanagements berichtet unser Gastreferent, Martin Kuhl.

Bringen Sie bitte für die Grunddienstplankonstruktion mittels Tools Ihren Laptop mit.

Programm

Diese Veranstaltung können Sie zusammen mit unserem Tages-Seminar Personalbedarfsberechnung im Pflegedienst von Krankenhäusern am 16.04.2026 zum günstigen Kombinationspreis buchen.

Pflegedirektoren/Pflegedienstleiter; Stationsleiter; Personalleiter und Betriebs-/Personalräte bzw. Mitarbeitervertretungen – gern auch gemeinsam; Dienstplan-Verantwortliche; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams; Arbeitszeitmanager

Fortbildungspunkte für Pflegeberufe

Für diese Veranstaltung werden 8 Punkte entsprechend den Richtlinien zur Registrierung beruflich Pflegender vergeben.

IntercityHotel Wiesbaden
Klingholzstr. 6
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 / 29088860
E-Mail: meetings.wiesbaden(at)intercityhotel.com

Julia Herrmann
Telefon: 0177 - 803 20 43
E-Mail: julia.herrmann(at)arbeitszeitberatung.de

1. Teilnehmer
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Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 650,00 € zzgl. 19% MwSt.

In Kombination mit der Veranstaltung Personalbedarfsberechnung im Pflegedienst von Krankenhäusern am 16.04.2026 beträgt die Teilnahmegebühr 1090,00 € zzgl. 19% MwSt.

Für jeden weiteren Teilnehmer aus demselben Betrieb reduziert sich die Teilnahmegebühr um 25%.

Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Unterlagen, die gemeinsamen Mahlzeiten und Pausenerfrischungen.

Stornierung

Die Rücknahme von Anmeldungen ist bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach erheben wir bei Abmeldung bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn eine Stornogebühr in Höhe von 25% der Teilnahmegebühr und bei noch kurzfristigerer Abmeldung die volle Teilnahmegebühr. Selbstverständlich kann stets ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.

Bereitschaftsdienst, Rufdienst, Personaleinsatz im ärztlichen Dienst

Tages-Seminar | 20.05.2026 | Wiesbaden

Der ärztliche Personaleinsatz ist vorrangig dann ein Thema, wenn die Dienstmodelle umgestellt werden sollen – sei es, weil arbeitszeitrechtlicher Handlungsbedarf besteht, sei es, weil die Modelle aus Mitarbeiter- bzw. aus Bedarfssicht nicht mehr passen. Insbesondere steigen die Herausforderungen für die ärztliche Dienstplanung auch durch die zunehmend restriktiveren Regelungen in Tarifverträgen und AVRen.

Am Vormittag erfahren Sie, wie Bereitschaftsdienste und Rufdienste gestaltet und abgerechnet werden – einschließlich der arbeitszeitrechtlichen Grundlagen. Nachmittags wird – mittels Excel-Arbeitshilfen, die wir den Teilnehmern zur Verfügung stellen – gezeigt, wie sich ärztliche Dienstpläne kontinuitätsförderlich, rechtskonform, effizient und mitarbeitergerecht ausgestalten lassen. Darüber hinaus berichtet unser Gastreferent aus seinem Haus über die Einführung und Umsetzung von Schichtdienst.

Bringen Sie bitte für die Anwendung der Excel-Arbeitshilfen Ihren Laptop mit.

Programm

Diese Veranstaltung können Sie zusammen mit unserem Tages-Seminar Leistungs- und auslastungsbezogene Personalbedarfsberechnung im ärztlichen Dienst am 19.05.2026 zum günstigen Kombinationspreis buchen.

Ärztliche Direktoren; Chefärzte, dienstplanverantwortliche Oberärzte; Krankenhaus-Geschäftsführer; Verwaltungs- und Personalleiter; Mitglieder der Mitarbeitervertretung bzw. von Betriebs-/Personalräten; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams; Arbeitszeitmanager

IntercityHotel Wiesbaden
Klingholzstr. 6
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 / 29088860
E-Mail: meetings.wiesbaden(at)intercityhotel.com

Julia Herrmann
Telefon: 0177 - 803 20 43
E-Mail: julia.herrmann(at)arbeitszeitberatung.de

1. Teilnehmer
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0. Teilnehmer
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Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 650,00 € zzgl. 19% MwSt.

In Kombination mit der Veranstaltung Leistungs- und auslastungsbezogene Personalbedarfsberechnung im ärztlichen Dienst am 19.05.2026 beträgt die Teilnahmegebühr 1090,00 € zzgl. 19% MwSt.

Für jeden weiteren Teilnehmer aus demselben Betrieb reduziert sich die Teilnahmegebühr um 25%.

Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Unterlagen, die gemeinsamen Mahlzeiten und Pausenerfrischungen.

Stornierung

Die Rücknahme von Anmeldungen ist bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach erheben wir bei Abmeldung bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn eine Stornogebühr in Höhe von 25% der Teilnahmegebühr und bei noch kurzfristigerer Abmeldung die volle Teilnahmegebühr. Selbstverständlich kann stets ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.