Dienstplanungsfrist im TV-Ärzte/VKA: Vermeidung von "Strafzuschlägen"
Webinar | 07.11.2025 | 10:00 - 12:00 Uhr
Am 13.01.2025 haben sich die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Marburger Bund (MB) auf einen neuen Tarifabschluss für die Ärzte an kommunalen Krankenhäusern verständigt; nunmehr sind auch die Redaktionsverhandlungen abgeschlossen. Der 10. Änderungstarifvertrag liegt in seiner finalen Fassung vor.
Neben den entgeltrelevanten Änderungen fällt vor allem ein Punkt auf: Der Zuschlag bei Nicht-Einhaltung der tariflichen Dienstplanungsfrist wird auf weitere Arbeitszeitformen erweitert. Nunmehr erhöht sich das Entgelt auch für Vollarbeit, Schichtarbeit und Wechselschichtarbeit für jeden Dienst des zu planenden Folgemonats, wenn die Dienstplanungsfrist von einem Monat nicht eingehalten wird. Hierdurch können erhebliche Mehrkosten entstehen, die es - insbesondere angesichts der ohnehin angespannten Kostensituation in den meisten kommunalen Krankenhäusern - zu vermeiden gilt.
In unserem Webinar stellen wir Ihnen zunächst den Tarifabschluss im Detail inkl. des differenzierten Inkrafttretens der Regelungen vor und erläutern die praktischen Konsequenzen für die Gestaltung ärztlicher Arbeitszeitmodelle. Wir beantworten alle Detailfragen, die sich in diesem Kontext stellen. Vor allem geben wir Ihnen Empfehlungen, wie es gelingen kann, die tarifliche Dienstplanungsfrist einzuhalten und somit Zusatzkosten zu vermeiden.
Ärztliche Direktoren; Chefärzte, dienstplanverantwortliche Oberärzte; Krankenhaus-Geschäftsführer; Verwaltungs- und Personalleiter; Mitglieder der Mitarbeitervertretung bzw. von Betriebs-/Personalräten; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams; Arbeitszeitmanager
Online
Jan Kutscher
Telefon: 0178 - 803 20 44
E-Mail: jan.kutscher(at)arbeitszeitberatung.de
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 250,00 € zzgl. 19% MwSt.
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