Dienstmodelle
Umgang mit aufsichtsbehördlichen (Arbeitszeit-)Prüfungen
Webinar | 23.04.2026 | 14:00 - 17:00 Uhr
Die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) wird gemäß § 17 ArbZG von den nach Landesrecht zuständigen Aufsichtsbehörden überwacht. Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber die Aufsichtsbehörden mit weitreichenden Rechten ausgestattet, die man "für den Fall der Fälle" kennen sollte. Darüber hinaus sollte mit der Aufsichtsbehörde konstruktiv zusammengearbeitet werden, um die bemängelten Verstöße gegen die Bestimmungen des ArbZG zukünftig abzustellen - aber natürlich auch, um drohende Bußgelder (und damit auch finanzielle Konsequenzen) oder gar Geld- und Freiheitsstrafen zu vermeiden.
Im Webinar erfahren Sie, welche Rechte die Aufsichtsbehörde hat und welche Bußgelder und ggf. Strafen drohen. Vor allem aber erhalten Sie Tipps, wie Sie mit den Ergebnissen einer aufsichtsbehördlichen Arbeitszeit-Prüfung am besten umgehen sollten. Unser Gastreferent Oliver Füllgraf, Personalleiter des Städtischen Klinikums Braunschweig, berichtet Ihnen von den Erfahrungen mit einem aufsichtsbehördlichen Verfahren.
Geschäftsführer; Syndikusanwälte; Personalleiter; Arbeitszeitmanager; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams
Online
Jan Kutscher
Telefon: 0178 - 803 20 44
E-Mail: jan.kutscher(at)arbeitszeitberatung.de
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 320,00 € zzgl. 19% MwSt.
Stornierung
Die Rücknahme von Anmeldungen ist bis 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach erheben wir eine Stornogebühr in Höhe der Teilnahmegebühr. Selbstverständlich kann stets ein Ersatzteilnehmer gestellt werden..
Bedarfs- und mitarbeitergerechte Dienstmodelle im Anästhesie- und OP-Funktionsdienst
Webinar | 05.05.2026 | 10:00 - 13:00 Uhr
Die Dienstmodelle des Anästhesie- und OP-Funktionsdienstes geraten häufig im Zusammenhang mit dem Dienstmodell der Ärzte der Anästhesie in den Fokus. Dabei geht es in der Regel darum, die Arbeitszeiten der Berufsgruppen zu synchronisieren, was überraschenderweise oft nicht der Fall ist. Darüber hinaus verursachen veränderte Saallaufzeiten Anpassungsbedarf. Auch die Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen und/oder veränderte (zeitliche) Bedürfnisse der Mitarbeiter können Auslöser für die Befassung mit den Dienstmodellen des Funktionsdienstes sein.
Insofern gilt es, Patientenbelange, Wirtschaftlichkeit und Mitarbeiterbedürfnisse unter einen Hut zu bringen, wobei die Personaleinsatzplaner eine Vielfalt an rechtlichen Rahmenbedingungen beachten müssen.
In unserem Webinar befähigen wir Dienstplanverantwortliche, „gute“ Dienstmodelle zu entwickeln und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Personalbedarf, die arbeitszeitschutzrechtliche Arbeitszeit, die vertragliche Arbeitszeit und die Vergütung zu bewerten. Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen, lernen die Modellalternativen mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen kennen und ein Berechnungstool anwenden, das Ihnen die Gestaltung der Arbeitszeitmodelle des Anästhesie- und Funktionsdienstes deutlich erleichtert.
Gern arbeiten wir im Webinar anhand eines konkreten Beispiels aus Ihrem Haus, das Sie uns am besten im Vorfeld schicken.
Pflegedirektoren; Pflegedienstleiter; Funktionsdienstleiter; Personalleiter; Mitglieder der Mitarbeitervertretung bzw. von Betriebs-/Personalräten; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams; Arbeitszeitmanager
Online
Christine Woodruff
Telefon: 0163 - 803 20 24
E-Mail: christine.woodruff(at)arbeitszeitberatung.de
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 320,00 € zzgl. 19% MwSt.
Stornierung
Die Rücknahme von Anmeldungen ist bis 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach erheben wir eine Stornogebühr in Höhe der Teilnahmegebühr. Selbstverständlich kann stets ein Ersatzteilnehmer gestellt werden..
Praktische Konsequenzen der EuGH- und BAG-Rechtsprechung zur Rufbereitschaft für Krankenhäuser
Webinar | 12.05.2026 | 13:00 - 16:00 Uhr
Am 09.03.2021 hatte sich der Europäische Gerichtshof in seinen Urteilen C 344/19 und C 580/19 erneut mit arbeitszeitschutzrechtlichen Fragen der Rufbereitschaft zu befassen. Anlass hierfür waren zwei Vorabentscheidungsersuchen aus Deutschland und Slowenien. In diesen ging es um die Frage, ob Rufbereitschaft arbeitszeitschutzrechtlich als Arbeitszeit oder als Ruhezeit zu werten ist. Die Kläger hatten eine Einordnung als Arbeitszeit mit der Begründung des eingeschränkten Freizeitwerts der Rufbereitschaft auch in Zeiten der Bereithaltung zur Arbeit begehrt. Der EuGH hat zwar keine Zuordnung zur Arbeits- bzw. Ruhezeit vorgenommen, jedoch Kriterien für diese Einordnung aufgestellt.
Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat diese EuGH-Urteile noch abgewartet und am 25.03.2021 (6 AZR 264/20) ein Urteil zur Abgrenzung von Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst im oberärztlichen Hintergrunddienst eines Universitätsklinikums gefällt. Das BAG nahm in seiner Urteilsbegründung dazu Stellung, welche Kriterien für die Abgrenzung von Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst relevant sind - und führte zugleich aus, dass eine ggf. rechtswidrige Einteilung von Rufbereitschaft nicht automatisch zur Vergütung dieser Arbeitszeit als Bereitschaftsdienst führt.
In unserem Webinar stellen wir Ihnen detailliert die Urteile des EuGH und des BAG sowie ihre praktischen Konsequenzen für die betrieblichen Regelungen zur Rufbereitschaft vor. Wir gehen auch auf die im Rahmen von MDK-Strukturprüfungen sowie mit den G-BA-Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern an Rufbereitschaft gestellte Anforderungen ein.
Ärztliche und pflegerische Führungskräfte; Personalleiter bzw. Personalreferenten und Betriebs-/Personalräte bzw. Mitarbeitervertreter - gern auch gemeinsam; Arbeitszeitmanager; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams
Online
Jan Kutscher
Telefon: 0178 - 803 20 44
E-Mail: jan.kutscher(at)arbeitszeitberatung.de
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 320,00 € zzgl. 19% MwSt.
Stornierung
Die Rücknahme von Anmeldungen ist bis 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach erheben wir eine Stornogebühr in Höhe der Teilnahmegebühr. Selbstverständlich kann stets ein Ersatzteilnehmer gestellt werden..
Bereitschaftsdienst, Rufdienst, Personaleinsatz im ärztlichen Dienst
Tages-Seminar | 20.05.2026 | Wiesbaden
Der ärztliche Personaleinsatz ist vorrangig dann ein Thema, wenn die Dienstmodelle umgestellt werden sollen – sei es, weil arbeitszeitrechtlicher Handlungsbedarf besteht, sei es, weil die Modelle aus Mitarbeiter- bzw. aus Bedarfssicht nicht mehr passen. Insbesondere steigen die Herausforderungen für die ärztliche Dienstplanung auch durch die zunehmend restriktiveren Regelungen in Tarifverträgen und AVRen.
Am Vormittag erfahren Sie, wie Bereitschaftsdienste und Rufdienste gestaltet und abgerechnet werden – einschließlich der arbeitszeitrechtlichen Grundlagen. Nachmittags wird – mittels Excel-Arbeitshilfen, die wir den Teilnehmern zur Verfügung stellen – gezeigt, wie sich ärztliche Dienstpläne kontinuitätsförderlich, rechtskonform, effizient und mitarbeitergerecht ausgestalten lassen. Darüber hinaus berichtet unser Gastreferent aus seinem Haus über die Einführung und Umsetzung von Schichtdienst.
Bringen Sie bitte für die Anwendung der Excel-Arbeitshilfen Ihren Laptop mit.
Diese Veranstaltung können Sie zusammen mit unserem Tages-Seminar Leistungs- und auslastungsbezogene Personalbedarfsberechnung im ärztlichen Dienst am 19.05.2026 zum günstigen Kombinationspreis buchen.
Ärztliche Direktoren; Chefärzte, dienstplanverantwortliche Oberärzte; Krankenhaus-Geschäftsführer; Verwaltungs- und Personalleiter; Mitglieder der Mitarbeitervertretung bzw. von Betriebs-/Personalräten; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams; Arbeitszeitmanager
IntercityHotel Wiesbaden
Klingholzstr. 6
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 / 29088860
E-Mail: meetings.wiesbaden(at)intercityhotel.com
Julia Herrmann
Telefon: 0177 - 803 20 43
E-Mail: julia.herrmann(at)arbeitszeitberatung.de
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 650,00 € zzgl. 19% MwSt.
In Kombination mit der Veranstaltung Leistungs- und auslastungsbezogene Personalbedarfsberechnung im ärztlichen Dienst am 19.05.2026 beträgt die Teilnahmegebühr 1090,00 € zzgl. 19% MwSt.
Für jeden weiteren Teilnehmer aus demselben Betrieb reduziert sich die Teilnahmegebühr um 25%.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Unterlagen, die gemeinsamen Mahlzeiten und Pausenerfrischungen.
Stornierung
Die Rücknahme von Anmeldungen ist bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach erheben wir bei Abmeldung bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn eine Stornogebühr in Höhe von 25% der Teilnahmegebühr und bei noch kurzfristigerer Abmeldung die volle Teilnahmegebühr. Selbstverständlich kann stets ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.
Ärztliche Dienstmodelle rechtskonform (weiter)entwickeln - Schulung für Personaleinsatzplaner
Webinar | 30.06.2026 | 9:00 - 12:00 Uhr
Die Entwicklung eines für alle Beteiligten passenden Dienstmodells im ärztlichen Dienst ist häufig eine Herausforderung. Es gilt, Patientenbelange, Wirtschaftlichkeit und Mitarbeiterbedürfnisse im Blick zu haben. Zugleich müssen die Personaleinsatzplaner eine Vielfalt an rechtlichen Rahmenbedingungen beachten.
In unserem Webinar befähigen wir Dienstplanverantwortliche, „gute“ Dienstmodelle zu entwickeln und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Personalbedarf, die ar-beitszeitschutzrechtliche Arbeitszeit, die vertragliche Arbeitszeit und die Vergütung zu bewerten. Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen, lernen die Modellalternativen mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen kennen und ein Berechnungstool anwenden, das Ihnen die Gestaltung ärztlicher Arbeitszeitmodelle deutlich erleichtert.
Dieses Webinar richtet sich an Verantwortliche, für deren Krankenhäuser der TV-Ärzte/VKA bzw. Anlage 30 AVR Caritas gelten - wenn für Ihr Haus ein anderer Tarif gilt, sprechen Sie uns im Vorfeld gerne an und wir prüfen Ihre Teilnahmemöglichkeit.
Gern arbeiten wir im Webinar anhand eines konkreten Beispiels aus Ihrem Haus, das Sie uns am besten im Vorfeld schicken.
Ärztliche Direktoren; Chefärzte; dienstplanverantwortliche Oberärzte; Krankenhaus-Geschäftsführer; Verwaltungs- und Personalleiter; Mitglieder der Mitarbeitervertretung bzw. von Betriebs-/Personalräten; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams; Arbeitszeitmanager
Online
Julia Herrmann
Telefon: 0177 - 803 20 43
E-Mail: julia.herrmann(at)arbeitszeitberatung.de
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 320,00 € zzgl. 19% MwSt.
Stornierung
Die Rücknahme von Anmeldungen ist bis 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach erheben wir eine Stornogebühr in Höhe der Teilnahmegebühr. Selbstverständlich kann stets ein Ersatzteilnehmer gestellt werden..
Dienstmodelle und Personaleinsatzorganisation im ärztlichen Dienst
Kurs | 11.09.2026 - 17.10.2026 | Berlin
Ärztliche Führungskräfte einer Klinik - Chefärzte, Personal- und dienstplanführende Oberärzte - sind nicht nur für die Umsetzung hoher medizinischer Standards verantwortlich, sondern tragen auch die Verantwortung für das organisatorische Funktionieren ihrer Abteilung. Dieses hängt nicht zuletzt an einem bedarfsgerechten Personaleinsatz, der jedoch auch die Belange der Ärzte im Auge hat. Das hierfür erforderliche Know-how - zum Arbeitszeitrecht, zu Möglichkeiten der Dienstmodellgestaltung, zur Rotations-/Weiterbildungsplanung sowie zur Führung - gilt es häufig erst zu erwerben.
In unserem Kurs "Dienstmodelle und Personaleinsatzorganisation im ärztlichen Dienst" können sich leitende Ärzte kompakt an vier Tagen, gebündelt in zwei Modulen à 2 Tagen von uns auf dem letzten Stand der Entwicklungen zur Personaleinsatzplanung und -steuerung schulen lassen.
Die Teilnehmerzahl des Kurses begrenzen wir auf 15 Teilnehmer, um eine aktive und intensive Lernatmosphäre sicherzustellen.
Selbstverständlich bescheinigen wir Ihnen Ihre Teilnahme an diesem Kurs.
Ärztliche Führungskräfte einer Klinik - Chefärzte, Personal- und dienstplanführende Oberärzte
Dorint Kurfürstendamm Berlin
Augsburger Str. 41
10789 Berlin
Telefon: 030 / 8009990
E-Mail: info.berlin(at)dorint.com
Julia Herrmann
Telefon: 0177 - 803 20 43
E-Mail: julia.herrmann(at)arbeitszeitberatung.de
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 2200,00 € zzgl. 19% MwSt.
Für jeden weiteren Teilnehmer aus demselben Betrieb reduziert sich die Teilnahmegebühr um 25%.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Unterlagen, die gemeinsamen Mahlzeiten und Pausenerfrischungen.
Stornierung
Die Rücknahme von Anmeldungen ist bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach erheben wir bei Abmeldung bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn eine Stornogebühr in Höhe von 25% der Teilnahmegebühr und bei noch kurzfristigerer Abmeldung die volle Teilnahmegebühr. Selbstverständlich kann stets ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.
Urlaubsrecht im Gesundheitswesen
Webinar | 22.09.2026 | 9:00 - 12:00 Uhr
Alljährlich im Herbst beginnt auch in den Einrichtungen des Gesundheitswesens die Urlaubsplanung für das Folgejahr. Insbesondere im Kontext mit bedarfsgerechter und flexibler Dienstplanung stellen sich dabei viele Fragen. Dies führt in der Praxis nicht selten dazu, dass Urlaub nicht so gut geplant wird, wie es sein könnte, was die Personaleinsatzsteuerung erschwert und Unmut bei den Beschäftigten hervorruft.
Neben allgemeinen Rechtsfragen wie zum Beispiel der Übertragbarkeit von Urlaub ins Folgejahr, Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers beim Verfall von Urlaubsansprüchen, der Umrechnung von Urlaubsansprüchen bei Teilzeitarbeit oder dem unterjährigen Wechsel der vertraglichen Arbeitszeitdauer u.a. gibt es einige Besonderheiten im Gesundheitswesen. Ursächlich hierfür ist die übliche monatsbezogene individuelle Dienstplanung ohne zugrunde liegende Basis-Schichtpläne oder rollierende Dienstpläne.
In unserem Webinar erhalten Sie von unserer Gastreferentin, Denise Blankenburg, Fachanwältin für Arbeitsrecht von der Kanzlei Göhmann - wie immer kompakt - einen Überblick über die aktuellen urlaubsrechtlichen Rahmenbedingungen. Neben den o.g. Themen wird sie die Urlaubsberechnung anhand konkreter Beispiele zeigen und Ihre Fragen zum Direktionsrecht beantworten. Dabei wird sie die Regelungen des TVöD berücksichtigen, wobei das Webinar für Sie auch geeignet ist, wenn für Ihr Haus ein anderer Tarifvertrag oder arbeitsvertragliche Richtlinien gelten. Denn grundsätzlich folgen die meisten Regelwerke hinsichtlich des Urlaubsthemas einer einheitlichen Logik.
Im Anschluss an den rechtlichen Teil stellen wir Ihnen unser neues kleines Tool zur Abwesenheitsplanung vor, mit dem Sie für Ihre Organisationseinheiten die jeweiligen Abwesenheitsquoten berechnen, Regeln für die Abwesenheitsplanung wie zum Beispiel für freie Wochenenden vor/nach Urlaub festlegen und schließlich den Jahresurlaubsplan eingeben und gleich die Einhaltung Ihrer Vorgaben überprüfen können.
Personalleiter bzw. Personalreferenten und Betriebs-/Personalräte bzw. Mitarbeitervertreter - gern auch gemeinsam; Arbeitszeitmanager
Online
Christine Woodruff
Telefon: 0163 - 803 20 24
E-Mail: christine.woodruff(at)arbeitszeitberatung.de
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 320,00 € zzgl. 19% MwSt.
Stornierung
Die Rücknahme von Anmeldungen ist bis 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach erheben wir eine Stornogebühr in Höhe der Teilnahmegebühr. Selbstverständlich kann stets ein Ersatzteilnehmer gestellt werden..
Dienstplanung, Flexibilität und Ausfallzeitenmanagement im Pflegedienst
Tages-Seminar | 23.09.2026 | Dortmund
Der pflegerische Personaleinsatz ist häufig in tradierten Strukturen verhaftet – beginnend bei Monatsdienstplänen auf Basis von Monatssollarbeitszeiten, über lang genutzte, aber nicht mehr dem Bedarf entsprechende Dienstzeiten bis hin zum improvisierten Umgang mit Personalausfällen oder erhöhtem Arbeitszeitbedarf.
In diesem Seminar lernen Sie, was zeitgemäßen pflegerischen Personaleinsatz ausmacht – von verbindlichen und realistischen Soll-Besetzungen über längerlaufende (Rahmen-)Dienstpläne bis hin zu funktionierenden „Flexi-Spielregeln“ – auch und gerade für die Kompensation von kurzfristigen Ausfällen. Über praktische Erfahrungen mit Grunddienstplänen und Instrumente eines systematischen Ausfallzeitenmanagements berichtet unser Gastreferent, Martin Kuhl.
Bringen Sie bitte für die Grunddienstplankonstruktion mittels Tools Ihren Laptop mit.
Diese Veranstaltung können Sie zusammen mit unserem Tages-Seminar Personalbedarfsberechnung im Pflegedienst von Krankenhäusern am 24.09.2026 zum günstigen Kombinationspreis buchen.
Pflegedirektoren/Pflegedienstleiter; Stationsleiter; Personalleiter und Betriebs-/Personalräte bzw. Mitarbeitervertretungen – gern auch gemeinsam; Dienstplan-Verantwortliche; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams; Arbeitszeitmanager
Fortbildungspunkte für Pflegeberufe
Für diese Veranstaltung werden 8 Punkte entsprechend den Richtlinien zur Registrierung beruflich Pflegender vergeben.
Mercure Hotel Dortmund Centrum,
Olpe 2
44135 Dortmund
Telefon: 0231 / 54320-0
E-Mail: dortmund(at)eventhotels.com
Christine Woodruff
Telefon: 0163 - 803 20 24
E-Mail: christine.woodruff(at)arbeitszeitberatung.de
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 650,00 € zzgl. 19% MwSt.
In Kombination mit der Veranstaltung Personalbedarfsberechnung im Pflegedienst von Krankenhäusern am 24.09.2026 beträgt die Teilnahmegebühr 1090,00 € zzgl. 19% MwSt.
Für jeden weiteren Teilnehmer aus demselben Betrieb reduziert sich die Teilnahmegebühr um 25%.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Unterlagen, die gemeinsamen Mahlzeiten und Pausenerfrischungen.
Stornierung
Die Rücknahme von Anmeldungen ist bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach erheben wir bei Abmeldung bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn eine Stornogebühr in Höhe von 25% der Teilnahmegebühr und bei noch kurzfristigerer Abmeldung die volle Teilnahmegebühr. Selbstverständlich kann stets ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.
Bereitschaftsdienst, Rufdienst, Personaleinsatz im ärztlichen Dienst
Tages-Seminar | 12.11.2026 | Kassel
Der ärztliche Personaleinsatz ist vorrangig dann ein Thema, wenn die Dienstmodelle umgestellt werden sollen – sei es, weil arbeitszeitrechtlicher Handlungsbedarf besteht, sei es, weil die Modelle aus Mitarbeiter- bzw. aus Bedarfssicht nicht mehr passen. Insbesondere steigen die Herausforderungen für die ärztliche Dienstplanung auch durch die zunehmend restriktiveren Regelungen in Tarifverträgen und AVRen.
Am Vormittag erfahren Sie, wie Bereitschaftsdienste und Rufdienste gestaltet und abgerechnet werden – einschließlich der arbeitszeitrechtlichen Grundlagen. Nachmittags wird – mittels Excel-Arbeitshilfen, die wir den Teilnehmern zur Verfügung stellen – gezeigt, wie sich ärztliche Dienstpläne kontinuitätsförderlich, rechtskonform, effizient und mitarbeitergerecht ausgestalten lassen. Darüber hinaus berichtet unser Gastreferent aus seinem Haus über die Einführung und Umsetzung von Schichtdienst.
Bringen Sie bitte für die Anwendung der Excel-Arbeitshilfen Ihren Laptop mit.
Diese Veranstaltung können Sie zusammen mit unserem Tages-Seminar Leistungs- und auslastungsbezogene Personalbedarfsberechnung im ärztlichen Dienst am 11.11.2026 zum günstigen Kombinationspreis buchen.
Ärztliche Direktoren; Chefärzte, dienstplanverantwortliche Oberärzte; Krankenhaus-Geschäftsführer; Verwaltungs- und Personalleiter; Mitglieder der Mitarbeitervertretung bzw. von Betriebs-/Personalräten; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams; Arbeitszeitmanager
Hotel Schweizer Hof
Wilhelmshöher Allee 288
34131 Kassel
Telefon: 0561 / 9369-0
E-Mail: info(at)hotel-schweizerhof-kassel.de
Christine Woodruff
Telefon: 0163 - 803 20 24
E-Mail: christine.woodruff(at)arbeitszeitberatung.de
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 650,00 € zzgl. 19% MwSt.
In Kombination mit der Veranstaltung Leistungs- und auslastungsbezogene Personalbedarfsberechnung im ärztlichen Dienst am 11.11.2026 beträgt die Teilnahmegebühr 1090,00 € zzgl. 19% MwSt.
Für jeden weiteren Teilnehmer aus demselben Betrieb reduziert sich die Teilnahmegebühr um 25%.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Unterlagen, die gemeinsamen Mahlzeiten und Pausenerfrischungen.
Stornierung
Die Rücknahme von Anmeldungen ist bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach erheben wir bei Abmeldung bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn eine Stornogebühr in Höhe von 25% der Teilnahmegebühr und bei noch kurzfristigerer Abmeldung die volle Teilnahmegebühr. Selbstverständlich kann stets ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.