Ärztlicher Dienst
Inanspruchnahmeerfassung per App - Analyse von Bereitschaftsdienst- und Rufbereitschaftsauslastung
Webinar | 15.10.2025 | 10:00 - 12:00 Uhr
Die Einteilung von Bereitschaftsdienst/Rufbereitschaft ist (arbeitszeitschutz)rechtlich nur dann zulässig, wenn die Inanspruchnahmen so niedrig ausfallen, dass es eine deutliche Abgrenzung zur Vollarbeit gibt. Auf Basis der meisten Tarifverträge bzw. Arbeitsvertragsrichtlinien darf Bereitschaftsdienst nur dann angeordnet werden, wenn erwartungsgemäß Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber die Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegt. Zugleich sehen diese Regelungen vor, dass die zulässige durchschnittliche Inanspruchnahme-quote bei maximal 49% liegen darf. Für die Rufbereitschaft sind die Regelungen noch enger; diese darf nur angeordnet werden, wenn lediglich in Ausnahmefällen Arbeit anfällt.
Um den Nachweis der (arbeitszeitschutz)rechtlichen Zulässigkeit von Bereitschaftsdienst bzw. Rufbereitschaft gegenüber der Aufsichtsbehörde führen zu können, bedarf es regelmäßig der Erfassung der Inanspruchnahmen. Die übliche Erfassung auf Papier ist aufwändig und fehlerbehaftet, bei häufig niedriger Rückläuferquote der Erfassungsquote. Um den Aufwand aller Beteiligten zu reduzieren, stellen wir im App- und im Google-Play-Store die kostenfreie App "Zeitanalyse" zur Verfügung. Nach einer kurzen Konfiguration erfassen die Mitarbeiter ihre Einsatzzeiten mit Start-Stopp-Automatik. Die erforderlichen Auswertungen können ebenfalls direkt in der App angezeigt werden.
Bei "problematischen" Ergebnissen der Inanspruchnahme-Erfassungen müssen die Dienstmodelle weiterentwickelt werden - auf Grundlage der spezifischen Ergebnisse hinsichtlich der durchschnittlichen Gesamtinanspruchnahme sowie der Spitzeninanspruchnahmen im einzelnen Zeitintervall.
In unserem Webinar fassen wir alles zusammen, was Sie für die unterschiedlichen Arbeitszeitformen, die Inanspruchnahme-Erfassungen und den Umgang mit den Erfassungsergebnissen wissen sollten.
Personalleiter bzw. Personalreferenten; Arbeitszeitmanager; Pflegedirektoren/-dienstleiter; dienstplanverantwortliche Oberärzte; Betriebs-/Personalräte bzw. Mitarbeitervertreter
Online
Julia Herrmann
Telefon: 0177 - 803 20 43
E-Mail: julia.herrmann(at)arbeitszeitberatung.de
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 250,00 € zzgl. 19% MwSt.
Stornierung
Die Rücknahme von Anmeldungen ist bis 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach erheben wir eine Stornogebühr in Höhe der Teilnahmegebühr. Selbstverständlich kann stets ein Ersatzteilnehmer gestellt werden..
Dienstplanungsfrist im TV-Ärzte/VKA: Vermeidung von "Strafzuschlägen"
Webinar | 07.11.2025 | 10:00 - 12:00 Uhr
Am 13.01.2025 haben sich die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Marburger Bund (MB) auf einen neuen Tarifabschluss für die Ärzte an kommunalen Krankenhäusern verständigt; nunmehr sind auch die Redaktionsverhandlungen abgeschlossen. Der 10. Änderungstarifvertrag liegt in seiner finalen Fassung vor.
Neben den entgeltrelevanten Änderungen fällt vor allem ein Punkt auf: Der Zuschlag bei Nicht-Einhaltung der tariflichen Dienstplanungsfrist wird auf weitere Arbeitszeitformen erweitert. Nunmehr erhöht sich das Entgelt auch für Vollarbeit, Schichtarbeit und Wechselschichtarbeit für jeden Dienst des zu planenden Folgemonats, wenn die Dienstplanungsfrist von einem Monat nicht eingehalten wird. Hierdurch können erhebliche Mehrkosten entstehen, die es - insbesondere angesichts der ohnehin angespannten Kostensituation in den meisten kommunalen Krankenhäusern - zu vermeiden gilt.
In unserem Webinar stellen wir Ihnen zunächst den Tarifabschluss im Detail inkl. des differenzierten Inkrafttretens der Regelungen vor und erläutern die praktischen Konsequenzen für die Gestaltung ärztlicher Arbeitszeitmodelle. Wir beantworten alle Detailfragen, die sich in diesem Kontext stellen. Vor allem geben wir Ihnen Empfehlungen, wie es gelingen kann, die tarifliche Dienstplanungsfrist einzuhalten und somit Zusatzkosten zu vermeiden.
Ärztliche Direktoren; Chefärzte, dienstplanverantwortliche Oberärzte; Krankenhaus-Geschäftsführer; Verwaltungs- und Personalleiter; Mitglieder der Mitarbeitervertretung bzw. von Betriebs-/Personalräten; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams; Arbeitszeitmanager
Online
Jan Kutscher
Telefon: 0178 - 803 20 44
E-Mail: jan.kutscher(at)arbeitszeitberatung.de
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 250,00 € zzgl. 19% MwSt.
Stornierung
Die Rücknahme von Anmeldungen ist bis 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach erheben wir eine Stornogebühr in Höhe der Teilnahmegebühr. Selbstverständlich kann stets ein Ersatzteilnehmer gestellt werden..
Leistungs- und auslastungsbezogene Personalbedarfsberechnung im ärztlichen Dienst
Tages-Seminar | 18.11.2025 | Kassel
Bezüglich der richtigen Dimensionierung des ärztlichen Personals bestehen häufig unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Chefarzt und der Geschäftsführung. Eine transparente, leistungsbezogene Berechnung des ärztlichen Personalbedarfs kann entscheidend zur Objektivierung beitragen.
In diesem Seminar lernen Sie, wie die leistungsbezogene Personalbedarfsberechnung im ärztlichen Dienst mit einem für die Teilnehmer bereitgestellten Excel-Tool funktioniert. Wir zeigen Ihnen die Anwendung des Tools – gern auch anhand Ihres eigenen Beispiels. Dabei können Sie unserer Referentin jederzeit Anwendungsfragen stellen. Zudem zeigen wir Ihnen, wie die Übersetzung des Ergebnisses in die konkrete Besetzung der einzelnen Tagdienstpositionen erfolgt und wie man daraus die Auslastung je ärztlichem Arbeitsplatz ableiten kann.
Bringen Sie bitte für die Anwendung des Tools Ihren Laptop mit.
Diese Veranstaltung können Sie zusammen mit unserem Tages-Seminar Bereitschaftsdienst, Rufdienst, Personaleinsatz im ärztlichen Dienst am 19.11.2025 zum günstigen Kombinationspreis buchen.
Ärztliche Direktoren; Chefärzte, dienstplanverantwortliche Oberärzte; Krankenhaus-Geschäftsführer; Verwaltungs- und Personalleiter; Personalcontroller; Mitglieder der Mitarbeitervertretung bzw. von Betriebs-/Personalräten;Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams; Arbeitszeitmanager
Schlosshotel Bad Wilhemshöhe Conference und SPA
Schlosspark 8
34131 Kassel
Telefon: 0561 / 3088-0
E-Mail: reception(at)schlosshotel-kassel.de
Christine Woodruff
Telefon: 0163 - 803 20 24
E-Mail: christine.woodruff(at)arbeitszeitberatung.de
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 650,00 € zzgl. 19% MwSt.
In Kombination mit der Veranstaltung Bereitschaftsdienst, Rufdienst, Personaleinsatz im ärztlichen Dienst am 19.11.2025 beträgt die Teilnahmegebühr 1090,00 € zzgl. 19% MwSt.
Für jeden weiteren Teilnehmer aus demselben Betrieb reduziert sich die Teilnahmegebühr um 25%.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Unterlagen, die gemeinsamen Mahlzeiten und Pausenerfrischungen.
Stornierung
Die Rücknahme von Anmeldungen ist bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach erheben wir bei Abmeldung bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn eine Stornogebühr in Höhe von 25% der Teilnahmegebühr und bei noch kurzfristigerer Abmeldung die volle Teilnahmegebühr. Selbstverständlich kann stets ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.
Bereitschaftsdienst, Rufdienst, Personaleinsatz im ärztlichen Dienst
Tages-Seminar | 19.11.2025 | Kassel
Der ärztliche Personaleinsatz ist vorrangig dann ein Thema, wenn die Dienstmodelle umgestellt werden sollen – sei es, weil arbeitszeitrechtlicher Handlungsbedarf besteht, sei es, weil die Modelle aus Mitarbeiter- bzw. aus Bedarfssicht nicht mehr passen. Insbesondere steigen die Herausforderungen für die ärztliche Dienstplanung auch durch die zunehmend restriktiveren Regelungen in Tarifverträgen und AVRen.
Am Vormittag erfahren Sie, wie Bereitschaftsdienste und Rufdienste gestaltet und abgerechnet werden – einschließlich der arbeitszeitrechtlichen Grundlagen. Nachmittags wird – mittels Excel-Arbeitshilfen, die wir den Teilnehmern zur Verfügung stellen – gezeigt, wie sich ärztliche Dienstpläne kontinuitätsförderlich, rechtskonform, effizient und mitarbeitergerecht ausgestalten lassen. Darüber hinaus berichtet unser Gastreferent aus seinem Haus über die Einführung und Umsetzung von Schichtdienst.
Bringen Sie bitte für die Anwendung der Excel-Arbeitshilfen Ihren Laptop mit.
Diese Veranstaltung können Sie zusammen mit unserem Tages-Seminar Leistungs- und auslastungsbezogene Personalbedarfsberechnung im ärztlichen Dienst am 18.11.2025 zum günstigen Kombinationspreis buchen.
Ärztliche Direktoren; Chefärzte, dienstplanverantwortliche Oberärzte; Krankenhaus-Geschäftsführer; Verwaltungs- und Personalleiter; Mitglieder der Mitarbeitervertretung bzw. von Betriebs-/Personalräten; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams; Arbeitszeitmanager
Schlosshotel Bad Wilhemshöhe Conference und SPA
Schlosspark 8
34131 Kassel
Telefon: 0561 / 3088-0
E-Mail: reception(at)schlosshotel-kassel.de
Christine Woodruff
Telefon: 0163 - 803 20 24
E-Mail: christine.woodruff(at)arbeitszeitberatung.de
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 650,00 € zzgl. 19% MwSt.
In Kombination mit der Veranstaltung Leistungs- und auslastungsbezogene Personalbedarfsberechnung im ärztlichen Dienst am 18.11.2025 beträgt die Teilnahmegebühr 1090,00 € zzgl. 19% MwSt.
Für jeden weiteren Teilnehmer aus demselben Betrieb reduziert sich die Teilnahmegebühr um 25%.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Unterlagen, die gemeinsamen Mahlzeiten und Pausenerfrischungen.
Stornierung
Die Rücknahme von Anmeldungen ist bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach erheben wir bei Abmeldung bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn eine Stornogebühr in Höhe von 25% der Teilnahmegebühr und bei noch kurzfristigerer Abmeldung die volle Teilnahmegebühr. Selbstverständlich kann stets ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.
Umgang mit aufsichtsbehördlichen (Arbeitszeit-)Prüfungen
Webinar | 25.11.2025 | 9:00 - 12:00 Uhr
Die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) wird gemäß § 17 ArbZG von den nach Landesrecht zuständigen Aufsichtsbehörden überwacht. Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber die Aufsichtsbehörden mit weitreichenden Rechten ausgestattet, die man "für den Fall der Fälle" kennen sollte. Darüber hinaus sollte mit der Aufsichtsbehörde konstruktiv zusammengearbeitet werden, um die bemängelten Verstöße gegen die Bestimmungen des ArbZG zukünftig abzustellen - aber natürlich auch, um drohende Bußgelder (und damit auch finanzielle Konsequenzen) oder gar Geld- und Freiheitsstrafen zu vermeiden.
Im Webinar erfahren Sie, welche Rechte die Aufsichtsbehörde hat und welche Bußgelder und ggf. Strafen drohen. Vor allem aber erhalten Sie Tipps, wie Sie mit den Ergebnissen einer aufsichtsbehördlichen Arbeitszeit-Prüfung am besten umgehen sollten. Unser Gastreferent Oliver Füllgraf, Personalleiter des Städtischen Klinikums Braunschweig, berichtet Ihnen von den Erfahrungen mit einem aufsichtsbehördlichen Verfahren.
Geschäftsführer; Syndikusanwälte; Personalleiter; Arbeitszeitmanager; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams
Online
Jan Kutscher
Telefon: 0178 - 803 20 44
E-Mail: jan.kutscher(at)arbeitszeitberatung.de
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 320,00 € zzgl. 19% MwSt.
Stornierung
Die Rücknahme von Anmeldungen ist bis 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach erheben wir eine Stornogebühr in Höhe der Teilnahmegebühr. Selbstverständlich kann stets ein Ersatzteilnehmer gestellt werden..
Praktische Konsequenzen der EuGH- und BAG-Rechtsprechung zur Rufbereitschaft für Krankenhäuser
Webinar | 25.11.2025 | 14:00 - 17:00 Uhr
Am 09.03.2021 hatte sich der Europäische Gerichtshof in seinen Urteilen C 344/19 und C 580/19 erneut mit arbeitszeitschutzrechtlichen Fragen der Rufbereitschaft zu befassen. Anlass hierfür waren zwei Vorabentscheidungsersuchen aus Deutschland und Slowenien. In diesen ging es um die Frage, ob Rufbereitschaft arbeitszeitschutzrechtlich als Arbeitszeit oder als Ruhezeit zu werten ist. Die Kläger hatten eine Einordnung als Arbeitszeit mit der Begründung des eingeschränkten Freizeitwerts der Rufbereitschaft auch in Zeiten der Bereithaltung zur Arbeit begehrt. Der EuGH hat zwar keine Zuordnung zur Arbeits- bzw. Ruhezeit vorgenommen, jedoch Kriterien für diese Einordnung aufgestellt.
Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat diese EuGH-Urteile noch abgewartet und am 25.03.2021 (6 AZR 264/20) ein Urteil zur Abgrenzung von Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst im oberärztlichen Hintergrunddienst eines Universitätsklinikums gefällt. Das BAG nahm in seiner Urteilsbegründung dazu Stellung, welche Kriterien für die Abgrenzung von Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst relevant sind - und führte zugleich aus, dass eine ggf. rechtswidrige Einteilung von Rufbereitschaft nicht automatisch zur Vergütung dieser Arbeitszeit als Bereitschaftsdienst führt.
In unserem Webinar stellen wir Ihnen detailliert die Urteile des EuGH und des BAG sowie ihre praktischen Konsequenzen für die betrieblichen Regelungen zur Rufbereitschaft vor. Wir gehen auch auf die im Rahmen von MDK-Strukturprüfungen sowie mit den G-BA-Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern an Rufbereitschaft gestellte Anforderungen ein.
Ärztliche und pflegerische Führungskräfte; Personalleiter bzw. Personalreferenten und Betriebs-/Personalräte bzw. Mitarbeitervertreter - gern auch gemeinsam; Arbeitszeitmanager; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams
Online
Jan Kutscher
Telefon: 0178 - 803 20 44
E-Mail: jan.kutscher(at)arbeitszeitberatung.de
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 320,00 € zzgl. 19% MwSt.
Stornierung
Die Rücknahme von Anmeldungen ist bis 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach erheben wir eine Stornogebühr in Höhe der Teilnahmegebühr. Selbstverständlich kann stets ein Ersatzteilnehmer gestellt werden..
Pausengestaltung: Rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Lösungen
Webinar | 15.12.2025 | 14:00 - 16:00 Uhr
Die rechtskonforme Pausengestaltung ist ein konfliktträchtiger "Dauerbrenner" bei der Planung und Steuerung des Personaleinsatzes gerade im Gesundheitswesen: Einzelarbeitsplätze in den Nachtstunden und am Wochenende, unvorhersehbar erhöhter Arbeitsanfall und unplanbare Verlängerungen der geplanten täglichen Arbeitszeit führen immer wieder zur Herausforderung, eine rechtskonforme Pausenregelung durchzusetzen.
Das Webinar liefert Ihnen neben einem kompakten Überblick über die aktuelle Rechtslage - und dabei insbesondere über die Nutzung der vielfältigen gesetzlichen Öffnungsklauseln speziell für das Gesundheitswesen - praktische Lösungsbeispiele zur Pausenorganisation in Gesundheitseinrichtungen.
Personalleiter bzw. Personalreferenten; Arbeitszeitmanager; Pflegedirektoren/-dienstleiter; dienstplanverantwortliche Oberärzte; Stationsleitungen; Einrichtungsleiter; Wohngruppenleiter; Betriebs-/Personalräte bzw. Mitarbeitervertreter
Online
Jan Kutscher
Telefon: 0178 - 803 20 44
E-Mail: jan.kutscher(at)arbeitszeitberatung.de
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 250,00 € zzgl. 19% MwSt.
Stornierung
Die Rücknahme von Anmeldungen ist bis 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach erheben wir eine Stornogebühr in Höhe der Teilnahmegebühr. Selbstverständlich kann stets ein Ersatzteilnehmer gestellt werden..
Leistungs- und auslastungsbezogene Personalbedarfsberechnung im ärztlichen Dienst
Tages-Seminar | 19.05.2026 | Wiesbaden
Bezüglich der richtigen Dimensionierung des ärztlichen Personals bestehen häufig unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Chefarzt und der Geschäftsführung. Eine transparente, leistungsbezogene Berechnung des ärztlichen Personalbedarfs kann entscheidend zur Objektivierung beitragen.
In diesem Seminar lernen Sie, wie die leistungsbezogene Personalbedarfsberechnung im ärztlichen Dienst mit einem für die Teilnehmer bereitgestellten Excel-Tool funktioniert. Wir zeigen Ihnen die Anwendung des Tools – gern auch anhand Ihres eigenen Beispiels. Dabei können Sie unserer Referentin jederzeit Anwendungsfragen stellen. Zudem zeigen wir Ihnen, wie die Übersetzung des Ergebnisses in die konkrete Besetzung der einzelnen Tagdienstpositionen erfolgt und wie man daraus die Auslastung je ärztlichem Arbeitsplatz ableiten kann.
Bringen Sie bitte für die Anwendung des Tools Ihren Laptop mit.
Diese Veranstaltung können Sie zusammen mit unserem Tages-Seminar Bereitschaftsdienst, Rufdienst, Personaleinsatz im ärztlichen Dienst am 20.05.2026 zum günstigen Kombinationspreis buchen.
Ärztliche Direktoren; Chefärzte, dienstplanverantwortliche Oberärzte; Krankenhaus-Geschäftsführer; Verwaltungs- und Personalleiter; Personalcontroller; Mitglieder der Mitarbeitervertretung bzw. von Betriebs-/Personalräten;Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams; Arbeitszeitmanager
IntercityHotel Wiesbaden
Klingholzstr. 6
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 / 29088860
E-Mail: meetings.wiesbaden(at)intercityhotel.com
Julia Herrmann
Telefon: 0177 - 803 20 43
E-Mail: julia.herrmann(at)arbeitszeitberatung.de
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 650,00 € zzgl. 19% MwSt.
In Kombination mit der Veranstaltung Bereitschaftsdienst, Rufdienst, Personaleinsatz im ärztlichen Dienst am 20.05.2026 beträgt die Teilnahmegebühr 1090,00 € zzgl. 19% MwSt.
Für jeden weiteren Teilnehmer aus demselben Betrieb reduziert sich die Teilnahmegebühr um 25%.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Unterlagen, die gemeinsamen Mahlzeiten und Pausenerfrischungen.
Stornierung
Die Rücknahme von Anmeldungen ist bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach erheben wir bei Abmeldung bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn eine Stornogebühr in Höhe von 25% der Teilnahmegebühr und bei noch kurzfristigerer Abmeldung die volle Teilnahmegebühr. Selbstverständlich kann stets ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.
Bereitschaftsdienst, Rufdienst, Personaleinsatz im ärztlichen Dienst
Tages-Seminar | 20.05.2026 | Wiesbaden
Der ärztliche Personaleinsatz ist vorrangig dann ein Thema, wenn die Dienstmodelle umgestellt werden sollen – sei es, weil arbeitszeitrechtlicher Handlungsbedarf besteht, sei es, weil die Modelle aus Mitarbeiter- bzw. aus Bedarfssicht nicht mehr passen. Insbesondere steigen die Herausforderungen für die ärztliche Dienstplanung auch durch die zunehmend restriktiveren Regelungen in Tarifverträgen und AVRen.
Am Vormittag erfahren Sie, wie Bereitschaftsdienste und Rufdienste gestaltet und abgerechnet werden – einschließlich der arbeitszeitrechtlichen Grundlagen. Nachmittags wird – mittels Excel-Arbeitshilfen, die wir den Teilnehmern zur Verfügung stellen – gezeigt, wie sich ärztliche Dienstpläne kontinuitätsförderlich, rechtskonform, effizient und mitarbeitergerecht ausgestalten lassen. Darüber hinaus berichtet unser Gastreferent aus seinem Haus über die Einführung und Umsetzung von Schichtdienst.
Bringen Sie bitte für die Anwendung der Excel-Arbeitshilfen Ihren Laptop mit.
Diese Veranstaltung können Sie zusammen mit unserem Tages-Seminar Leistungs- und auslastungsbezogene Personalbedarfsberechnung im ärztlichen Dienst am 19.05.2026 zum günstigen Kombinationspreis buchen.
Ärztliche Direktoren; Chefärzte, dienstplanverantwortliche Oberärzte; Krankenhaus-Geschäftsführer; Verwaltungs- und Personalleiter; Mitglieder der Mitarbeitervertretung bzw. von Betriebs-/Personalräten; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams; Arbeitszeitmanager
IntercityHotel Wiesbaden
Klingholzstr. 6
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E-Mail: meetings.wiesbaden(at)intercityhotel.com
Julia Herrmann
Telefon: 0177 - 803 20 43
E-Mail: julia.herrmann(at)arbeitszeitberatung.de
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 650,00 € zzgl. 19% MwSt.
In Kombination mit der Veranstaltung Leistungs- und auslastungsbezogene Personalbedarfsberechnung im ärztlichen Dienst am 19.05.2026 beträgt die Teilnahmegebühr 1090,00 € zzgl. 19% MwSt.
Für jeden weiteren Teilnehmer aus demselben Betrieb reduziert sich die Teilnahmegebühr um 25%.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Unterlagen, die gemeinsamen Mahlzeiten und Pausenerfrischungen.
Stornierung
Die Rücknahme von Anmeldungen ist bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach erheben wir bei Abmeldung bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn eine Stornogebühr in Höhe von 25% der Teilnahmegebühr und bei noch kurzfristigerer Abmeldung die volle Teilnahmegebühr. Selbstverständlich kann stets ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.