Ärztlicher Dienst

Pausengestaltung: Rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Lösungen

Webinar | 15.12.2025 | 14:00 - 16:00 Uhr

Die rechtskonforme Pausengestaltung ist ein konfliktträchtiger "Dauerbrenner" bei der Planung und Steuerung des Personaleinsatzes gerade im Gesundheitswesen: Einzelarbeitsplätze in den Nachtstunden und am Wochenende, unvorhersehbar erhöhter Arbeitsanfall und unplanbare Verlängerungen der geplanten täglichen Arbeitszeit führen immer wieder zur Herausforderung, eine rechtskonforme Pausenregelung durchzusetzen.

Das Webinar liefert Ihnen neben einem kompakten Überblick über die aktuelle Rechtslage - und dabei insbesondere über die Nutzung der vielfältigen gesetzlichen Öffnungsklauseln speziell für das Gesundheitswesen - praktische Lösungsbeispiele zur Pausenorganisation in Gesundheitseinrichtungen.

Programm

Personalleiter bzw. Personalreferenten; Arbeitszeitmanager; Pflegedirektoren/-dienstleiter; dienstplanverantwortliche Oberärzte; Stationsleitungen; Einrichtungsleiter; Wohngruppenleiter; Betriebs-/Personalräte bzw. Mitarbeitervertreter

Online

Jan Kutscher
Telefon: 0178 - 803 20 44
E-Mail: jan.kutscher(at)arbeitszeitberatung.de

1. Teilnehmer
Anmeldebestätigung, Rechnung sowie detaillierte Informationen zum Tagungshotel erhalten Sie zeitnah per E-Mail.
0. Teilnehmer
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Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 250,00 € zzgl. 19% MwSt.

Stornierung

Die Rücknahme von Anmeldungen ist bis 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach erheben wir eine Stornogebühr in Höhe der Teilnahmegebühr. Selbstverständlich kann stets ein Ersatzteilnehmer gestellt werden..

Praktische Konsequenzen der EuGH- und BAG-Rechtsprechung zur Rufbereitschaft für Krankenhäuser

Webinar | 06.02.2026 | 10:00 - 13:00 Uhr

Am 09.03.2021 hatte sich der Europäische Gerichtshof in seinen Urteilen C 344/19 und C 580/19 erneut mit arbeitszeitschutzrechtlichen Fragen der Rufbereitschaft zu befassen. Anlass hierfür waren zwei Vorabentscheidungsersuchen aus Deutschland und Slowenien. In diesen ging es um die Frage, ob Rufbereitschaft arbeitszeitschutzrechtlich als Arbeitszeit oder als Ruhezeit zu werten ist. Die Kläger hatten eine Einordnung als Arbeitszeit mit der Begründung des eingeschränkten Freizeitwerts der Rufbereitschaft auch in Zeiten der Bereithaltung zur Arbeit begehrt. Der EuGH hat zwar keine Zuordnung zur Arbeits- bzw. Ruhezeit vorgenommen, jedoch Kriterien für diese Einordnung aufgestellt.

Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat diese EuGH-Urteile noch abgewartet und am 25.03.2021 (6 AZR 264/20) ein Urteil zur Abgrenzung von Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst im oberärztlichen Hintergrunddienst eines Universitätsklinikums gefällt. Das BAG nahm in seiner Urteilsbegründung dazu Stellung, welche Kriterien für die Abgrenzung von Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst relevant sind - und führte zugleich aus, dass eine ggf. rechtswidrige Einteilung von Rufbereitschaft nicht automatisch zur Vergütung dieser Arbeitszeit als Bereitschaftsdienst führt.

In unserem Webinar stellen wir Ihnen detailliert die Urteile des EuGH und des BAG sowie ihre praktischen Konsequenzen für die betrieblichen Regelungen zur Rufbereitschaft vor. Wir gehen auch auf die im Rahmen von MDK-Strukturprüfungen sowie mit den G-BA-Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern an Rufbereitschaft gestellte Anforderungen ein.

Programm

Ärztliche und pflegerische Führungskräfte; Personalleiter bzw. Personalreferenten und Betriebs-/Personalräte bzw. Mitarbeitervertreter - gern auch gemeinsam; Arbeitszeitmanager; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams

Online

Jan Kutscher
Telefon: 0178 - 803 20 44
E-Mail: jan.kutscher(at)arbeitszeitberatung.de

1. Teilnehmer
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Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 320,00 € zzgl. 19% MwSt.

Stornierung

Die Rücknahme von Anmeldungen ist bis 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach erheben wir eine Stornogebühr in Höhe der Teilnahmegebühr. Selbstverständlich kann stets ein Ersatzteilnehmer gestellt werden..

Ärztliche Dienstmodelle rechtskonform (weiter)entwickeln - Schulung für Personaleinsatzplaner

Webinar | 12.02.2026 | 14:00 - 17:00 Uhr

Die Entwicklung eines für alle Beteiligten passenden Dienstmodells im ärztlichen Dienst ist häufig eine Herausforderung. Es gilt, Patientenbelange, Wirtschaftlichkeit und Mitarbeiterbedürfnisse im Blick zu haben. Zugleich müssen die Personaleinsatzplaner eine Vielfalt an rechtlichen Rahmenbedingungen beachten.

In unserem Webinar befähigen wir Dienstplanverantwortliche, „gute“ Dienstmodelle zu entwickeln und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Personalbedarf, die ar-beitszeitschutzrechtliche Arbeitszeit, die vertragliche Arbeitszeit und die Vergütung zu bewerten. Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen, lernen die Modellalternativen mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen kennen und ein Berechnungstool anwenden, das Ihnen die Gestaltung ärztlicher Arbeitszeitmodelle deutlich erleichtert.

Dieses Webinar richtet sich an Verantwortliche, für deren Krankenhäuser der TV-Ärzte/VKA bzw. Anlage 30 AVR Caritas gelten - wenn für Ihr Haus ein anderer Tarif gilt, sprechen Sie uns im Vorfeld gerne an und wir prüfen Ihre Teilnahmemöglichkeit.

Gern arbeiten wir im Webinar anhand eines konkreten Beispiels aus Ihrem Haus, das Sie uns am besten im Vorfeld schicken.

Programm

Ärztliche Direktoren; Chefärzte; dienstplanverantwortliche Oberärzte; Krankenhaus-Geschäftsführer; Verwaltungs- und Personalleiter; Mitglieder der Mitarbeitervertretung bzw. von  Betriebs-/Personalräten; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams; Arbeitszeitmanager

Online

Julia Herrmann
Telefon: 0177 - 803 20 43
E-Mail: julia.herrmann(at)arbeitszeitberatung.de

1. Teilnehmer
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Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 320,00 € zzgl. 19% MwSt.

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Tool zur leistungsbezogenen Personalbedarfsberechnung im ärztlichen Dienst

Webinar | 17.02.2026 | 10:00 - 13:00 Uhr

Eine transparente Offenlegung des Leistungsgeschehen in ärztlichen Fachabteilungen kann wesentlich zur Objektivierung der oftmals heiklen und strittigen Frage der angemessenen Dimensionierung der ärztlichen Personalkapazität beitragen. Das hierfür besonders geeignete Verfahren ist die sogenannte Standardpositionierung. Hier werden die Vorteile der Arbeitsplatzmethode und der Leistungsmethode miteinander verknüpft und ermöglichen so aussagekräftige Ergebnisse zu Besetzung der einzelnen Arbeitsbereiche (Stationen, Funktionen, Ambulanzen, ZNA, etc.). Dazu werden die zunächst abstrakten Zeitbedarfe in die konkrete Besetzung der einzelnen Tagdienstpositionen einer Fachabteilung "übersetzt".

Im Webinar stellen wir Ihnen dafür ein einfaches Berechnungstools vor, das relativ unaufwändig durch die erforderlichen Schritte auf dem Weg zur Ermittlung des ärztlichen Personalbedarfs führt. Selbstverständlich stellen wir Ihnen dieses Excel-Tool dann für die Anwendung in Ihrem Hause zur Verfügung.

Programm

Ärztliche Direktoren; Chefärzte, dienstplanverantwortliche Oberärzte; Geschäftsführer; Verwaltungs- und Personalleiter; Personalcontroller; Mitglieder der Mitarbeitervertretung bzw. von Betriebs-/Personalräten; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams; Arbeitszeitmanager

Online

Christine Woodruff
Telefon: 0163 - 803 20 24
E-Mail: christine.woodruff(at)arbeitszeitberatung.de

1. Teilnehmer
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Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 320,00 € zzgl. 19% MwSt.

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Leistungs- und auslastungsbezogene Personalbedarfsberechnung im ärztlichen Dienst

Tages-Seminar | 19.05.2026 | Wiesbaden

Bezüglich der richtigen Dimensionierung des ärztlichen Personals bestehen häufig unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Chefarzt und der Geschäftsführung. Eine transparente, leistungsbezogene Berechnung des ärztlichen Personalbedarfs kann entscheidend zur Objektivierung beitragen.

In diesem Seminar lernen Sie, wie die leistungsbezogene Personalbedarfsberechnung im ärztlichen Dienst mit einem für die Teilnehmer bereitgestellten Excel-Tool funktioniert. Wir zeigen Ihnen die Anwendung des Tools – gern auch anhand Ihres eigenen Beispiels. Dabei können Sie unserer Referentin jederzeit Anwendungsfragen stellen. Zudem zeigen wir Ihnen, wie die Übersetzung des Ergebnisses in die konkrete Besetzung der einzelnen Tagdienstpositionen erfolgt und wie man daraus die Auslastung je ärztlichem Arbeitsplatz ableiten kann.

Bringen Sie bitte für die Anwendung des Tools Ihren Laptop mit.

Programm

Diese Veranstaltung können Sie zusammen mit unserem Tages-Seminar Bereitschaftsdienst, Rufdienst, Personaleinsatz im ärztlichen Dienst am 20.05.2026 zum günstigen Kombinationspreis buchen.

Ärztliche Direktoren; Chefärzte, dienstplanverantwortliche Oberärzte; Krankenhaus-Geschäftsführer; Verwaltungs- und Personalleiter; Personalcontroller; Mitglieder der Mitarbeitervertretung bzw. von Betriebs-/Personalräten;Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams; Arbeitszeitmanager

IntercityHotel Wiesbaden
Klingholzstr. 6
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 / 29088860
E-Mail: meetings.wiesbaden(at)intercityhotel.com

Julia Herrmann
Telefon: 0177 - 803 20 43
E-Mail: julia.herrmann(at)arbeitszeitberatung.de

1. Teilnehmer
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Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 650,00 € zzgl. 19% MwSt.

In Kombination mit der Veranstaltung Bereitschaftsdienst, Rufdienst, Personaleinsatz im ärztlichen Dienst am 20.05.2026 beträgt die Teilnahmegebühr 1090,00 € zzgl. 19% MwSt.

Für jeden weiteren Teilnehmer aus demselben Betrieb reduziert sich die Teilnahmegebühr um 25%.

Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Unterlagen, die gemeinsamen Mahlzeiten und Pausenerfrischungen.

Stornierung

Die Rücknahme von Anmeldungen ist bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach erheben wir bei Abmeldung bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn eine Stornogebühr in Höhe von 25% der Teilnahmegebühr und bei noch kurzfristigerer Abmeldung die volle Teilnahmegebühr. Selbstverständlich kann stets ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.

Bereitschaftsdienst, Rufdienst, Personaleinsatz im ärztlichen Dienst

Tages-Seminar | 20.05.2026 | Wiesbaden

Der ärztliche Personaleinsatz ist vorrangig dann ein Thema, wenn die Dienstmodelle umgestellt werden sollen – sei es, weil arbeitszeitrechtlicher Handlungsbedarf besteht, sei es, weil die Modelle aus Mitarbeiter- bzw. aus Bedarfssicht nicht mehr passen. Insbesondere steigen die Herausforderungen für die ärztliche Dienstplanung auch durch die zunehmend restriktiveren Regelungen in Tarifverträgen und AVRen.

Am Vormittag erfahren Sie, wie Bereitschaftsdienste und Rufdienste gestaltet und abgerechnet werden – einschließlich der arbeitszeitrechtlichen Grundlagen. Nachmittags wird – mittels Excel-Arbeitshilfen, die wir den Teilnehmern zur Verfügung stellen – gezeigt, wie sich ärztliche Dienstpläne kontinuitätsförderlich, rechtskonform, effizient und mitarbeitergerecht ausgestalten lassen. Darüber hinaus berichtet unser Gastreferent aus seinem Haus über die Einführung und Umsetzung von Schichtdienst.

Bringen Sie bitte für die Anwendung der Excel-Arbeitshilfen Ihren Laptop mit.

Programm

Diese Veranstaltung können Sie zusammen mit unserem Tages-Seminar Leistungs- und auslastungsbezogene Personalbedarfsberechnung im ärztlichen Dienst am 19.05.2026 zum günstigen Kombinationspreis buchen.

Ärztliche Direktoren; Chefärzte, dienstplanverantwortliche Oberärzte; Krankenhaus-Geschäftsführer; Verwaltungs- und Personalleiter; Mitglieder der Mitarbeitervertretung bzw. von Betriebs-/Personalräten; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams; Arbeitszeitmanager

IntercityHotel Wiesbaden
Klingholzstr. 6
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 / 29088860
E-Mail: meetings.wiesbaden(at)intercityhotel.com

Julia Herrmann
Telefon: 0177 - 803 20 43
E-Mail: julia.herrmann(at)arbeitszeitberatung.de

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Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 650,00 € zzgl. 19% MwSt.

In Kombination mit der Veranstaltung Leistungs- und auslastungsbezogene Personalbedarfsberechnung im ärztlichen Dienst am 19.05.2026 beträgt die Teilnahmegebühr 1090,00 € zzgl. 19% MwSt.

Für jeden weiteren Teilnehmer aus demselben Betrieb reduziert sich die Teilnahmegebühr um 25%.

Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Unterlagen, die gemeinsamen Mahlzeiten und Pausenerfrischungen.

Stornierung

Die Rücknahme von Anmeldungen ist bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach erheben wir bei Abmeldung bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn eine Stornogebühr in Höhe von 25% der Teilnahmegebühr und bei noch kurzfristigerer Abmeldung die volle Teilnahmegebühr. Selbstverständlich kann stets ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.