Arbeitszeitrecht kompakt

Urlaubsrecht im Gesundheitswesen

Webinar | 21.10.2025 | 13:00 - 16:00 Uhr

Alljährlich im Herbst beginnt auch in den Einrichtungen des Gesundheitswesens die Urlaubsplanung für das Folgejahr. Insbesondere im Kontext mit bedarfsgerechter und flexibler Dienstplanung stellen sich dabei viele Fragen. Dies führt in der Praxis nicht selten dazu, dass Urlaub nicht so gut geplant wird, wie es sein könnte, was die Personaleinsatzsteuerung erschwert und Unmut bei den Beschäftigten hervorruft.

Neben allgemeinen Rechtsfragen wie zum Beispiel der Übertragbarkeit von Urlaub ins Folgejahr, Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers beim Verfall von Urlaubsansprüchen, der Umrechnung von Urlaubsansprüchen bei Teilzeitarbeit oder dem unterjährigen Wechsel der vertraglichen Arbeitszeitdauer u.a. gibt es einige Besonderheiten im Gesundheitswesen. Ursächlich hierfür ist die übliche monatsbezogene individuelle Dienstplanung ohne zugrunde liegende Basis-Schichtpläne oder rollierende Dienstpläne.

In unserem Webinar erhalten Sie von unserer Gastreferentin, Denise Blankenburg, Fachanwältin für Arbeitsrecht von der Kanzlei Göhmann - wie immer kompakt - einen Überblick über die aktuellen urlaubsrechtlichen Rahmenbedingungen. Neben den o.g. Themen wird sie die Urlaubsberechnung anhand konkreter Beispiele zeigen und Ihre Fragen zum Direktionsrecht beantworten. Dabei wird sie die Regelungen des TVöD berücksichtigen, wobei das Webinar für Sie auch geeignet ist, wenn für Ihr Haus ein anderer Tarifvertrag oder arbeitsvertragliche Richtlinien gelten. Denn grundsätzlich folgen die meisten Regelwerke hinsichtlich des Urlaubsthemas einer einheitlichen Logik.

Im Anschluss an den rechtlichen Teil stellen wir Ihnen unser neues kleines Tool zur Abwesenheitsplanung vor, mit dem Sie für Ihre Organisationseinheiten die jeweiligen Abwesenheitsquoten berechnen, Regeln für die Abwesenheitsplanung wie zum Beispiel für freie Wochenenden vor/nach Urlaub festlegen und schließlich den Jahresurlaubsplan eingeben und gleich die Einhaltung Ihrer Vorgaben überprüfen können.

Programm

Personalleiter bzw. Personalreferenten und Betriebs-/Personalräte bzw. Mitarbeitervertreter - gern auch gemeinsam; Arbeitszeitmanager

Online

Jan Kutscher
Telefon: 0178 - 803 20 44
E-Mail: jan.kutscher(at)arbeitszeitberatung.de

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Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 320,00 € zzgl. 19% MwSt.

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Die Rücknahme von Anmeldungen ist bis 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach erheben wir eine Stornogebühr in Höhe der Teilnahmegebühr. Selbstverständlich kann stets ein Ersatzteilnehmer gestellt werden..

Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen zum Umgang mit (Nacht-)Schichtuntauglichkeit

Webinar | 23.10.2025 | 14:00 - 16:00 Uhr

Die Berücksichtigung gesundheitlicher Einschränkungen bei der betrieblichen Schicht- und Dienstplanung wird immer anspruchsvoller. Vor diesem Hintergrund befassen wir uns in diesem Webinar kompakt mit den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen von (Nacht-)Schichtuntauglichkeit - auch um aus juristischer Perspektive aufzuzeigen, welche Maßnahmen angeraten sind, um eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu finden. Unsere Referentin, Rechtsanwältin Denise Blankenburg, Fachanwältin für Arbeitsrecht, gibt Ihnen nicht nur einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und die aktuelle Rechtsprechung, sondern auch Hinweise, wie Sie den Personaleinsatz dennoch organisieren können.

Programm

Geschäftsleitung; Führungskräfte; Personalleiter und Betriebs-/Personalräte bzw. Mitarbeitervertreter - gern auch gemeinsam; Arbeitszeitmanager; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams; Betriebsärzte; Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Online

Jana Jelenski
Telefon: 0177 - 803 20 41
E-Mail: jana.jelenski(at)arbeitszeitberatung.de

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Arbeitszeitrecht im Gesundheitswesen für Einsteiger

Webinar | 27.10.2025 | 13:00 - 16:00 Uhr

Arbeitszeitrechtliches Wissen gehört zum Handwerkszeug jedes Personaleinsatzplaners, Arbeitszeitmanagers bzw. Dienstplanverantwortlichen. Dieses Grundlagen-Webinar richtet sich insbesondere an Verantwortliche, die neu mit der Arbeitszeitgestaltung zu tun haben. Sie erhalten einen Überblick über die für den Arbeitszeitalltag wesentlichen "Leitplanken" des Arbeitszeitrechts - vom Arbeitszeitschutzrecht über das Individualarbeitsrecht bis zum Mitbestimmungsrecht.

Programm

Ärztliche und pflegerische Führungskräfte; Personalleiter bzw. Personalreferenten und Betriebs-/Personalräte bzw. Mitarbeitervertreter - gern auch gemeinsam; Arbeitszeitmanager; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams; Einrichtungsleitungen; Wohngruppenleitungen

Online

Jan Kutscher
Telefon: 0178 - 803 20 44
E-Mail: jan.kutscher(at)arbeitszeitberatung.de

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Flexibler Renteneintritt - arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte

Webinar | 04.11.2025 | 13:00 - 15:00 Uhr

Der Kampf gegen den Fachkräftemangel und der Wunsch von Beschäftigten nach früherem Renteneintritt passen scheinbar nicht zusammen. Deshalb stellt sich die Frage, welche konkreten Gestaltungsmöglichkeiten es für einen flexiblen Renteneintritt gibt, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen attraktiv sein könnten? Darüber hinaus gilt es, hierbei arbeitsrechtliche "Fallstricke" und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen zu beachten.

Unsere Gastreferentin, Jacqueline Roigk von der Kanzlei GÖHMANN, erläutert Ihnen, wie Sie den Übergang vom Erwerbs- in das Rentenleben für Ihre Beschäftigten flexibel gestalten können und welche rechtlichen Regularien Sie dabei nicht aus den Augen verlieren sollten. Wenn Sie möchten, können Sie - wie immer bei uns - Ihre konkreten Fragen "mitrbringen".

Programm

Geschäftsführer; Führungskräfte; Syndikusanwälte; Personalleiter und Betriebs-/Personalräte - gern auch gemeinsam; Arbeitszeitmanager; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams

Online

Christine Woodruff
Telefon: 0163 - 803 20 24
E-Mail: christine.woodruff(at)arbeitszeitberatung.de

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Arbeits- und sozialrechtliche Aspekte zum Umgang mit kranken Mitarbeitern (inkl. BEM)

Webinar | 06.11.2025 | 10:00 - 13:00 Uhr

Krankheitsbedingte Ausfallzeiten nehmen tendenziell weiter zu und bedeuten angesichts immer anspruchsvollerer Besetzungsvorgaben oftmals erhebliche Störungen von Arbeitsabläufen. Insofern ist es noch mehr als in der Vergangenheit erforderlich, sich rechtlich hierzu auf den letzten Stand zu bringen. Besonderer Bedeutung kommt hierbei dem BEM zu: Dieses bietet die Möglichkeit, weiteren Ausfallzeiten gegenzusteuern und die Arbeitsfähigkeit wertvoller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wiederherzustellen. Zudem verschlechtern sich ohne die Durchführung eines BEM die Chancen, eine krankheitsbedingte Kündigung im Kündigungsschutzprozess durchzusetzen.

Unsere Referentin, Rechtsanwältin Denise Blankenburg von der Kanzlei GÖHMANN Rechtsanwälte - Notare, Frankfurt am Main, Fachanwältin für Arbeitsrecht fasst in diesem Webinar für Sie die arbeits- und sozialrechtlichen Aspekte zum Umgang mit kranken Mitarbeitern zusammen. Darüber hinaus macht sie mit den rechtlichen Grundlagen, Zielen und dem Ablauf des BEM vertraut. Neben gesetzlichen Grundlagen und aktueller Rechtsprechung erhalten Sie konkrete Tipps für den betrieblichen Alltag. Sie können gern Ihre konkreten Fragen zu Krankheit im Arbeitsverhältnis und BEM "mitbringen".

Programm

Geschäftsführer; Führungskräfte; Personalleiter und Betriebs-/Personalräte - gern auch gemeinsam; Werksärzte; Arbeitszeitmanager; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams

Online

Jana Jelenski
Telefon: 0177 - 803 20 41
E-Mail: jana.jelenski(at)arbeitszeitberatung.de

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Dienstplanungsfrist im TV-Ärzte/VKA: Vermeidung von "Strafzuschlägen"

Webinar | 07.11.2025 | 10:00 - 12:00 Uhr

Am 13.01.2025 haben sich die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Marburger Bund (MB) auf einen neuen Tarifabschluss für die Ärzte an kommunalen Krankenhäusern verständigt; nunmehr sind auch die Redaktionsverhandlungen abgeschlossen. Der 10. Änderungstarifvertrag liegt in seiner finalen Fassung vor.

Neben den entgeltrelevanten Änderungen fällt vor allem ein Punkt auf: Der Zuschlag bei Nicht-Einhaltung der tariflichen Dienstplanungsfrist wird auf weitere Arbeitszeitformen erweitert. Nunmehr erhöht sich das Entgelt auch für Vollarbeit, Schichtarbeit und Wechselschichtarbeit für jeden Dienst des zu planenden Folgemonats, wenn die Dienstplanungsfrist von einem Monat nicht eingehalten wird. Hierdurch können erhebliche Mehrkosten entstehen, die es - insbesondere angesichts der ohnehin angespannten Kostensituation in den meisten kommunalen Krankenhäusern - zu vermeiden gilt.

In unserem Webinar stellen wir Ihnen zunächst den Tarifabschluss im Detail inkl. des differenzierten Inkrafttretens der Regelungen vor und erläutern die praktischen Konsequenzen für die Gestaltung ärztlicher Arbeitszeitmodelle. Wir beantworten alle Detailfragen, die sich in diesem Kontext stellen. Vor allem geben wir Ihnen Empfehlungen, wie es gelingen kann, die tarifliche Dienstplanungsfrist einzuhalten und somit Zusatzkosten zu vermeiden.

Programm

Ärztliche Direktoren; Chefärzte, dienstplanverantwortliche Oberärzte; Krankenhaus-Geschäftsführer; Verwaltungs- und Personalleiter; Mitglieder der Mitarbeitervertretung bzw. von Betriebs-/Personalräten; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams; Arbeitszeitmanager

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Jan Kutscher
Telefon: 0178 - 803 20 44
E-Mail: jan.kutscher(at)arbeitszeitberatung.de

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Umgang mit aufsichtsbehördlichen (Arbeitszeit-)Prüfungen

Webinar | 25.11.2025 | 9:00 - 12:00 Uhr

Die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) wird gemäß § 17 ArbZG von den nach Landesrecht zuständigen Aufsichtsbehörden überwacht. Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber die Aufsichtsbehörden mit weitreichenden Rechten ausgestattet, die man "für den Fall der Fälle" kennen sollte. Darüber hinaus sollte mit der Aufsichtsbehörde konstruktiv zusammengearbeitet werden, um die bemängelten Verstöße gegen die Bestimmungen des ArbZG zukünftig abzustellen - aber natürlich auch, um drohende Bußgelder (und damit auch finanzielle Konsequenzen) oder gar Geld- und Freiheitsstrafen zu vermeiden.

Im Webinar erfahren Sie, welche Rechte die Aufsichtsbehörde hat und welche Bußgelder und ggf. Strafen drohen. Vor allem aber erhalten Sie Tipps, wie Sie mit den Ergebnissen einer aufsichtsbehördlichen Arbeitszeit-Prüfung am besten umgehen sollten. Unser Gastreferent Oliver Füllgraf, Personalleiter des Städtischen Klinikums Braunschweig, berichtet Ihnen von den Erfahrungen mit einem aufsichtsbehördlichen Verfahren.

Programm

Geschäftsführer; Syndikusanwälte; Personalleiter; Arbeitszeitmanager; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams

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Jan Kutscher
Telefon: 0178 - 803 20 44
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Praktische Konsequenzen der EuGH- und BAG-Rechtsprechung zur Rufbereitschaft für Krankenhäuser

Webinar | 25.11.2025 | 14:00 - 17:00 Uhr

Am 09.03.2021 hatte sich der Europäische Gerichtshof in seinen Urteilen C 344/19 und C 580/19 erneut mit arbeitszeitschutzrechtlichen Fragen der Rufbereitschaft zu befassen. Anlass hierfür waren zwei Vorabentscheidungsersuchen aus Deutschland und Slowenien. In diesen ging es um die Frage, ob Rufbereitschaft arbeitszeitschutzrechtlich als Arbeitszeit oder als Ruhezeit zu werten ist. Die Kläger hatten eine Einordnung als Arbeitszeit mit der Begründung des eingeschränkten Freizeitwerts der Rufbereitschaft auch in Zeiten der Bereithaltung zur Arbeit begehrt. Der EuGH hat zwar keine Zuordnung zur Arbeits- bzw. Ruhezeit vorgenommen, jedoch Kriterien für diese Einordnung aufgestellt.

Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat diese EuGH-Urteile noch abgewartet und am 25.03.2021 (6 AZR 264/20) ein Urteil zur Abgrenzung von Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst im oberärztlichen Hintergrunddienst eines Universitätsklinikums gefällt. Das BAG nahm in seiner Urteilsbegründung dazu Stellung, welche Kriterien für die Abgrenzung von Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst relevant sind - und führte zugleich aus, dass eine ggf. rechtswidrige Einteilung von Rufbereitschaft nicht automatisch zur Vergütung dieser Arbeitszeit als Bereitschaftsdienst führt.

In unserem Webinar stellen wir Ihnen detailliert die Urteile des EuGH und des BAG sowie ihre praktischen Konsequenzen für die betrieblichen Regelungen zur Rufbereitschaft vor. Wir gehen auch auf die im Rahmen von MDK-Strukturprüfungen sowie mit den G-BA-Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern an Rufbereitschaft gestellte Anforderungen ein.

Programm

Ärztliche und pflegerische Führungskräfte; Personalleiter bzw. Personalreferenten und Betriebs-/Personalräte bzw. Mitarbeitervertreter - gern auch gemeinsam; Arbeitszeitmanager; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams

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Jan Kutscher
Telefon: 0178 - 803 20 44
E-Mail: jan.kutscher(at)arbeitszeitberatung.de

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Personalgespräche (rechtssicher) erfolgreich führen

Webinar | 04.12.2025 | 12:00 - 14:00 Uhr

Damit Personalgespräche erfolgreich geführt werden, ist zweierlei erforderlich:

Zum einen sollten rechtlichen Anforderungen beachtet werden - nicht zuletzt damit hiermit einhergehende Entscheidungen Bestand haben. Unsere Gastreferentin, Denise Blankenburg, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Göhmann, macht Sie kompakt mit allen arbeitsrechtlichen Aspekten vertraut, die Sie bei Personalgesprächen beachten sollten.

Zum anderen hängt die Wirksamkeit von Personalgesprächen wesentlich von der professionellen Gesprächsführung ab. Das dazu erforderliche methodische Rüstzeug lässt sich einüben. Lars Herrmann vermittelt Ihnen in kompakter Form die wichtigsten Tipps für die größtmögliche Wirksamkeit der Gespräche für beide Beteiligten.

Programm

Geschäftsführer; (Nachwuchs-)Führungskräfte; Personalleiter; Arbeitszeitmanager; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams

Online

Lars Herrmann
Telefon: 0177 - 803 20 45
E-Mail: lars.herrmann(at)arbeitszeitberatung.de

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Das Arbeitgeber-Direktionsrecht bei Arbeitszeit und Personaleinsatz

Webinar | 08.12.2025 | 13:00 - 15:00 Uhr

Die betriebliche Arbeitszeitgestaltung unterliegt diversen Regelwerken wie dem Arbeitszeitgesetz, ggf. einem Tarifvertrag bzw. einer kirchenrechtlichen Ordnung sowie Betriebs-/Dienstvereinbarungen. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber aber Festlegungen zur Arbeitszeitgestaltung auf Basis seines Direktionsrechts treffen.

In der Praxis besteht häufig Unsicherheit darüber, was im Rahmen des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts (un-)zulässig ist.

In diesem Webinar tragen wir die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Arbeitgeber-Direktionsrecht zusammen und zeigen Ihnen, welche Spielräume und Grenzen es dabei gibt. Gern können Sie uns Ihre spezifischen Fragen auch vorab zur Beantwortung im Webinar übermitteln.

Programm

Geschäftsführer; Führungskräfte; Syndikusanwälte; Personalleiter und Betriebs-/Personalräte - gern auch gemeinsam; Werksärzte; Arbeitszeitmanager; Mitglieder von Arbeitszeit-Projektteams

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Jan Kutscher
Telefon: 0178 - 803 20 44
E-Mail: jan.kutscher(at)arbeitszeitberatung.de

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Auffällige Krankmeldung - was nun?

Webinar | 09.12.2025 | 9:00 - 11:00 Uhr

Angesichts derzeit hoher Krankenstände ist jeder Ausfalltag ein Problem - sowohl für Vorgesetzte, die eine Vertretung organisieren müssen, als auch für die gesunden Mitarbeiter, die ohne die Unterstützung der eingeplanten Kollegen den Betrieb aufrecht erhalten müssen. Vor diesem Hintergrund sind insbesondere auffällige Krankmeldungen ärgerlich und können nicht toleriert werden. Denn sie führen nicht nur zu wirtschaftlichen und arbeitsorganisatorischen Problemen, sondern auch zu sozialen Spannungen innerhalb der Belegschaft.

Woran auffällige AU-Meldungen erkannt werden können und wie mit diesen am besten umgegangen werden sollte, um zukünftig unnötige Ausfallstage und die damit verbundenen Konsequenzen zu vermeiden, erfahren Sie in diesem Webinar von einer erfahrenen Fachanwältin für Arbeitsrecht. Gern können Sie uns auch Ihre konkreten Fragen in diesem Zusammenhang vorab übermitteln oder zum Webinar "mitbringen".

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Pausengestaltung: Rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Lösungen

Webinar | 15.12.2025 | 14:00 - 16:00 Uhr

Die rechtskonforme Pausengestaltung ist ein konfliktträchtiger "Dauerbrenner" bei der Planung und Steuerung des Personaleinsatzes gerade im Gesundheitswesen: Einzelarbeitsplätze in den Nachtstunden und am Wochenende, unvorhersehbar erhöhter Arbeitsanfall und unplanbare Verlängerungen der geplanten täglichen Arbeitszeit führen immer wieder zur Herausforderung, eine rechtskonforme Pausenregelung durchzusetzen.

Das Webinar liefert Ihnen neben einem kompakten Überblick über die aktuelle Rechtslage - und dabei insbesondere über die Nutzung der vielfältigen gesetzlichen Öffnungsklauseln speziell für das Gesundheitswesen - praktische Lösungsbeispiele zur Pausenorganisation in Gesundheitseinrichtungen.

Programm

Personalleiter bzw. Personalreferenten; Arbeitszeitmanager; Pflegedirektoren/-dienstleiter; dienstplanverantwortliche Oberärzte; Stationsleitungen; Einrichtungsleiter; Wohngruppenleiter; Betriebs-/Personalräte bzw. Mitarbeitervertreter

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Jan Kutscher
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Arbeits(zeit)recht für Aushilfen - geringfügig Beschäftigte, Studenten, befristet Beschäftigte

Webinar | 28.01.2026 | 13:00 - 15:00 Uhr

Fast jedes Unternehmen beschäftigt - insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels und steigender Krankheitsquoten - Aushilfen wie Minijobber, geringfügig Beschäftigte, (Werk-)Studenten und/oder befristete Arbeitnehmer, um die betrieblichen Aufgaben vernünftig erfüllen zu können.

Hierfür benötigen die Verantwortlichen - arbeits(zeit)rechtliches - Know-how für die Vertragsgestaltung, für die Abwicklung dieser Beschäftigungsverhältnisse und für deren sonstige Besonderheiten, die auch bei der Einsatzplanung zu berücksichtigen sind. Typische Fragestellungen tauchen zum Beispiel im Zusammenhang mit einer möglichen Befristung oder auch dem Kündigungsschutz auf. Weiterhin sind bei der Dienstplanung Urlaub- und/oder Krankheitszeiten zu berücksichtigen und in diesem Zusammenhang die Frage, wie kurzfristig eine Aushilfe zur Arbeit eingeteilt werden kann.

In unserem Webinar geht unsere Referentin, Rechtsanwältin Denise Blankenburg, Fachanwältin für Arbeitsrecht von der Kanzlei Göhmann, auf die arbeitsrechtlichen Besonderheiten in Aushilfsarbeitsverhältnissen ein und behandelt anhand praktischer Fälle Möglichkeiten der Vertragsgestaltung und rechtliche Grundlagen der Abwicklung und Einsatzplanung.

Programm

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Jana Jelenski
Telefon: 0177 - 803 20 41
E-Mail: jana.jelenski(at)arbeitszeitberatung.de

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Arbeitszeitrecht im Gesundheitswesen

2-Tage-Seminar | 25.03.2026 - 26.03.2026 | Wiesbaden

Rechtsfragen mit Bezug zum Thema Arbeitszeit sind ein "Dauerbrenner" im Tagesgeschäft des Personaleinsatzes aller stationären Behandlungs-, Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Dies gilt für die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes, der Tarifverträge bzw. AVR'en und von Betriebs-/Dienstvereinbarungen. Häufig bestehen Fragen beispielsweise hinsichtlich der Reichweite der Mitbestimmung, der Ausübung des Direktionsrechts, der Gestaltung und Einhaltung von Pausen (insbesondere auf Einzelarbeitsplätzen bzw. bei Einzelbesetzung in einem Dienst), der Arbeitsaufnahme bei Rufbereitschaft, der Handhabung von Zeitkonten, Entgeltfortzahlung und Urlaub.

Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über die arbeitszeitrechtlich relevanten Grundlagen in Arbeitszeitschutzrecht, betrieblicher Mitbestimmung und Vergütung. Wir erläutern die jeweils aktuelle Rechtsprechung im Detail, so dass Sie nach dem Seminar hierzu auf dem letzten Stand sind.

Darüber hinaus können Sie "Ihre" spezielle arbeitszeitrechtliche Frage stellen, die wir im Seminar oder ggf. im Nachgang beantworten.

Programm

Ärztliche und pflegerische Führungskräfte; Personalleiter und Betriebs-/Personalräte – gern auch gemeinsam; Arbeitszeitmanager; Mitglieder
von Arbeitszeit-Projektteams; Betriebsärzte; Fachkräfte für Arbeitssicherheit

IntercityHotel Wiesbaden
Klingholzstr. 6
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 / 29088860
E-Mail: meetings.wiesbaden(at)intercityhotel.com

Julia Herrmann
Telefon: 0177 - 803 20 43
E-Mail: julia.herrmann(at)arbeitszeitberatung.de

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Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 1090,00 € zzgl. 19% MwSt.

Für jeden weiteren Teilnehmer aus demselben Betrieb reduziert sich die Teilnahmegebühr um 25%.

Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Unterlagen, die gemeinsamen Mahlzeiten und Pausenerfrischungen.

Stornierung

Die Rücknahme von Anmeldungen ist bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach erheben wir bei Abmeldung bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn eine Stornogebühr in Höhe von 25% der Teilnahmegebühr und bei noch kurzfristigerer Abmeldung die volle Teilnahmegebühr. Selbstverständlich kann stets ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.